Kontrollamt der Stadt Wien prüfte Musikschulen

Das Kontrollamt hat Standorte, die von der Magistratsabteilung 13 (Bildung und außerschulische Jugendbetreuung als Musikschule genutzt werden, einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen. Auch Mängel bzgl. der Barrierefreiheit wurden aufgezeigt.

Kontrollamt der Stadt Wien
Kontrollamt

„Im Rahmen der gegenständlichen Prüfung wurden vom Kontrollamt drei Standorte – Musikschule Döbling, Musikschule Brigittenau und Musikschule Rudolfsheim-Fünfhaus – ausgewählt und die Räumlichkeiten begangen“, wird im Prüfungsergebnis des Kontrollamtes der Stadt Wien „MA 13, Prüfung von Musikschulräumlichkeiten Tätigkeitsbericht“ (KA VI – 13-1/09) vom Oktober 2009 festgehalten.

Auf 17 Seiten wird eine Reihe von Mängeln aufgelistet und das Kontrollamt rät darin beispielsweise, durch deren Beseitigung für „die Herstellung des rechtskonformen Zustandes Sorge zu tragen“.

Bei der Musikschule Brigittenau geht das Kontrollamt ausführlich auf das Thema Barrierefreiheit ein. Die Musikschule befindet sich im Gebäude der Volkshochschule in der Raffaelgasse 11 – 13, 1200 Wien.

Das Resümee des Kontrollamtes: „Dass eine dauerhaft gesicherte Erreichbarkeit der Musikschule für körperbehinderte Menschen oder Personen mit Kinderwägen nicht gegeben ist, war daher als Schlussfolgerung angebracht.“ Im Detail kam es folgendermaßen zu dieser Einschätzung (Wir zitieren aus den Bericht).

Auszug aus dem Kontrollamtsbericht:

„Zum Themenkreis der Barrierefreiheit war weiters festzustellen, dass die Zugänglichkeit der Musikschule mit Rollstühlen oder Kinderwägen über den Aufzug nicht gegeben ist, weil sich dessen unterste Haltestelle über dem Straßenniveau befindet und über eine Stiegenanlage erreichbar ist. Behinderte Menschen sind daher darauf angewiesen, zur Überwindung des Niveauunterschiedes den im Bereich des Restaurants situierten Lastenaufzug zu benützen, der lt. einem entsprechenden Piktogramm zur Beförderung einer Rollstuhlfahrerin bzw. eines Rollstuhlfahrers und einer Begleitperson geeignet ist.

Diese Gelegenheit ist jedoch nur während der Öffnungszeiten des Betriebes während der Mittagszeit vorhanden, zu anderen Zeiten sind die Eingangstore verschlossen. Durch das Fehlen einer Gegensprechanlage ist eine Kontaktaufnahme der Rollstuhlfahrerin bzw. des Rollstuhlfahrers mit Personen im Gebäudeinneren nicht möglich. Die Betätigung des im Eingangsbereich vorhandenen Schalters führt voraussichtlich auch nicht zum Ziel, da selbst die Vertreterin der Hausverwaltung keine Auskunft darüber geben konnte, welche Bewandtnis ein allenfalls ausgelöstes Glockensignal hat.

Grundsätzlich wurde jene Vorgangsweise gepflogen, dass eine Person, die auf den Lastenaufzug im Restaurant angewiesen ist, sich im Büro der Verwaltung des Objektes telefonisch meldet und sodann eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter ein Eingangstor zum Restaurant öffnet. Dazu ist es allerdings notwendig, dass die oder der Körperbehinderte Kenntnis über diese Möglichkeit hat und im Besitz eines Mobiltelefons ist. Dass eine dauerhaft gesicherte Erreichbarkeit der Musikschule für körperbehinderte Menschen oder Personen mit Kinderwägen nicht gegeben ist, war daher als Schlussfolgerung angebracht.“

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