UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext

Konvention zweiter Klasse?

Die UN-Behindertenkonvention, die in New York zum achten und vermutlich letzten Mal verhandelt wird, droht eine Konvention zweiter Klasse zu werden.

Diese Befürchtung äußerten auf einem Vortreffen am Sonntag die über 100 Vertreterinnen und Vertreter der Nichtregierungsorganisationen.

Dazu kann es kommen, wenn das Vertragswerk im Gegensatz zu allen anderen UN-Konventionen nicht durch ein eigenes Komitee überwacht wird. Diese Befürchtung äußerten auf einem Vortreffen am Sonntag die über 100 Vertreterinnen und Vertreter der Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Von der kanadischen Delegation wurde kürzlich der Vorschlag eingebracht, kein eigenes Komitee zur Überwachung der Konvention einzurichten. Lediglich ein/e Beauftragte/r soll danach in Zusammenarbeit mit den bestehenden UN-Komitees für die Überwachung verantwortlich sein.

„Es hat keinen Zweck, die anderen UN-Komitees mit dieser Aufgabe zu betrauen“, sagte Kirsten Young vom ‚ Landmine Survivors Network ‚. „Sie sind sowieso überlastet und ihnen fehlt bezüglich der Behindertenthematik das Fachwissen.“ Nach Ansicht der NGOs ist deshalb ein eigenes Komitee unerlässlich, wenn die Konvention die Menschenrechte für die weltweit etwa 600 Millionen behinderten Frauen und Männer garantieren soll.

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