Kopftuchverbot EU-rechtswidrig

Das von Bundesministerin Prokop in einem Interview mit dem "Falter" befürwortete Kopftuchverbot für Lehrerinnen verstößt gegen die beiden Antidiskriminierungs-Richtlinien der EU.

Frau mit Kopftuch
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Diese besagen, dass jegliche Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft und der Religion in der Arbeitswelt verboten sind.

Gerade die Aussage, dass das Tragen von Kopftüchern nicht mit den „Werten unserer Gesellschaft“ vereinbar sei, stellt eine unmittelbare Diskriminierung dar, weil sie damit das Bekenntnis zum Islam, einer in Österreich seit 80 Jahren gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft, als Ablehnung der Grundwerte der österreichischen Gesellschaft darstellt. Außerdem ist anzumerken, dass Frau Bundesministerin Prokop keine Zuständigkeit für Bekleidungsvorschriften in Schulen besitzt.

Besonders unsachlich ist der Vergleich des Tragens eines Kopftuchs mit Zwangsehen und „Ehrenmorden“, die beide – ob religiös oder anders begründet – klar rechtswidrig sind.

Der Klagsverband für die Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern fordert die Bundesministerin für Inneres daher auf, die klar diskriminierende Aussage, dass Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern verboten werden sollte, zurückzunehmen.

Als selbsternannte „Feministin“ kann sie aber in ihrem Zuständigkeitsbereich sicherstellen, dass Frauen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihres Religionsbekenntnisses – effektiv vor Gewalt und Zwang geschützt werden.

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