Korosec: Das neue Erwachsenenschutzgesetz garantiert größtmögliche Selbstbestimmung

Seniorenbund hat maßgeblichen Anteil, dass Österreich mit 01.07.2018 „eines der modernsten Vertretungsrechte in Europa“ hat

Ingrid Korosec
ÖVP

„Ich begrüße das neue Erwachsenenschutzgesetz ausdrücklich, da hier wirklich ein großer Wurf gelungen ist“, so Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, anlässlich des bevorstehenden Inkrafttretens am 1.7.2018.

Die Bestimmungen des über 30 Jahre alten Sachwalterrechts waren überholt und reformierungsbedürftig. „Mit diesem Gesetz, welches die größtmögliche Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt, hat Österreich eines der modernsten Vertretungsrechte in Europa“, ist sich Korosec sicher. 

Die Vertretungsmöglichkeiten beruhen auf einem 4-Säulen-Modell 

Vorsorgevollmacht

Jeder kann als Vorsorge vermerken, wer bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit die Vertretung für bestimmte Aufgaben (z.B. Bankgeschäfte) übernimmt. Das können Verwandte, Freunde oder auch Nachbarn sein. Die Vorsorgevollmacht wird vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutz-Verein erstellt und in ein Register eingetragen. Diese kann jederzeit widerrufen werden. 

Gewählte Vertretung (NEU)

Wenn bereits ein Bedarfsfall eingetreten ist, kann man immer noch seine Vertretung wählen, auch bereits bei geminderter Entscheidungsfähigkeit. Die gewählte Vertretung ist vor einem Notar, Rechtanwalt oder Erwachsenenschutz -Verein zu errichten. Danach erfolgt eine Eintragung in ein Vertretungsverzeichnis und ist auf unbestimmte Zeit gültig. 

Gesetzliche Vertretung (bisher Vertretung durch nächste Angehörige)

Vertretung muss vor einem Notar, Anwalt oder Erwachsenenschutz-Verein errichtet und in das Vertretungsverzeichnis eingetragen werden. Die gesetzliche Vertretung unterliegt richterlicher Kontrolle und endet nach spätestens 3 Jahren. 

Gerichtliche Vertretung (bisherige Sachwalterschaft)

Diese ist nun auf bestimmte Aufgaben beschränkt und keine Vertretung mehr für alle Angelegenheiten. Die oft gefürchtete „komplette Entmündigung“ kann es nicht mehr geben und  Angehörige müssen auch gehört werden. Neu ist das Ablaufdatum: Die gerichtliche Vertretung endet mit Beendigung der Aufgabe oder spätestens nach 3 Jahren. Sie sollte nur das allerletzte Mittel sein. 

Zusätzlich ist noch zur Qualitätssicherung vorgesehen, dass Rechtanwälte und Notare nicht mehr als 15 Vertretungen übernehmen dürfen, es sei denn, dass sie in eine Liste besonders Qualifizierter eingetragen sind. Alle bestehenden Sachwalterschaften werden zudem bis Ende 2023 überprüft ob sie überhaupt noch notwendig sind.

„Das neue Erwachsenenschutzgesetz bildete jahrelang einen Schwerpunkt der Seniorenbund-Arbeit, wobei meine Stellvertreterin als Präsidentin des Seniorenbundes Abg. z. NR a.D. Mag. Gertrude Aubauer hier federführend tätig war. Nun freue ich mich, dass dieses bahnbrechende Schutzgesetz in Kraft tritt und tausenden von Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen wird“, so Korosec abschließend.

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Ein Kommentar

  • Es ist begrüßenswert das Menschen mit Handicap endlich mehr Rechte bekommen.
    Wieder ein Schritt in Richtung “ INKLUSION „.