Korosec: Erwachsenenschutzgesetz NEU bringt Vorteile für Menschen

Planmäßiges Inkrafttreten ist wichtig für Selbstbestimmung der Betroffenen

Ingrid Korosec
ÖVP

„Das Erwachsenenschutzgesetz NEU tritt mit 1.Juli in Kraft und bringt enorme Vorteile für die betroffenen Menschen. Es stellt die Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe der Menschen in den Mittelpunkt“, bekräftigt Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes und amtierende Präsidentin des Österreichischen Seniorenrates, das Erwachsenenschutzgesetz in einer ersten Stellungnahme zum Pressegespräch der Behindertenanwaltschaft.

„Das Gesetz wurde in den vergangenen Jahren unter anderem unter tatkräftiger Mitwirkung der Seniorenorganisationen und der Volksanwaltschaft vorbereitet und mit breitem Konsens der Zivilgesellschaft im vergangenen Jahr in ein Gesetz gegossen. Die neuen Regelungen wurden gut und akribisch vorbreitet – vom Gesetzgeber und von Vertretern aller betroffenen Organisationen“, zeigt sich Korosec zuversichtlich.

„Durch mehr Selbstbestimmung wird die Sachwalterschaft auf zukunftsfitte Beine gestellt“, ist Korosec überzeugt.  Abschließend fügt Korosec hinzu, dass gerade im Bereich der Personen- und Familienrechte die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen gestärkt wird und daher wird dieses Gesetz planmäßig in Kraft treten.

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