Automatische Buchung der Mehrfahrtenkarte als Neuerung - Bisheriger Kostenanteil entfällt
Seit 1. Dezember 2019 gilt für Menschen mit Behinderungen: Die Ausgabe der kostenfreien Jahres-Vignette erfolgt automatisch – sofern die Befreiung von der motorbezogenen Steuer gegeben ist.
Basis dafür ist eine gemeinsame Rechtslage sowohl für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch für die Gratis-Jahresvignette für Menschen mit Behinderungen.
„Bislang mussten Menschen mit Behinderungen sieben Euro bezahlen. Die seit 1. Dezember 2023 gültige Mehrfahrtenkarte steht ab sofort ohne weitere Kosten für diesen Personenkreis zur Verfügung. Mehr noch: Die Ausstellung erfolgt automatisch zusammen mit der Jahres-Vignette, die ebenfalls ohne weiteres Zutun an die Berechtigten ausgegeben wird“, bestätigt der zuständige ASFINAG-Abteilungsleiter Stefan Zangerle.
Da jene wesentlichen Daten, die zur Erlangung einer Gratisvignette notwendig sind, bereits im System vorliegen, bedarf es keinerlei weiterer Unterlagen bzw. dienen diese Daten ab sofort der automatischen Mitbuchung der Mehrfahrtenkarte für die Streckenmaut-Abschnitte wie etwa Brenner- oder Tauernautobahn.
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf eine Gratis-Jahres-Vignette, sofern die Kundinnen und Kunden im Besitz eines Behindertenpasses mit dem Zusatz „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ und somit von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind.
Siehe: ASFINAG, ÖAMTC, Österreichischer Behindertenrat