Kostenpflichtiger Schulbesuch für behinderte Kinder im Burgenland – es geht weiter

Reaktion des burgenländischen Monitoring-Ausschuss erwartet

Tafel: Burgenland
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Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt die Einrichtung sogenannter Monitoring-Ausschüsse in den einzelnen Ländern zwingend vor.

Wesentliche Aufgabe dieser Ausschüsse ist die kritische Beobachtung der sozialen und rechtlichen Situation behinderter Menschen und wenn nötig deutliche Akzentsetzungen gegenüber Gesetzgebung und Gesellschaft.

Motto: der Obrigkeit auf die Finger schauen – wenn nötig – auf die Finger hauen!

Obwohl Österreich die UN-Konvention bereits 2007 ratifiziert hat, hat es im Burgenland geraume Zeit gedauert, einen Monitoring-Ausschuss zu installieren. Jetzt gibt es ihn!

Wenngleich der burgenländische Monitoring-Ausschuss in einer gewissen Nähe zur Landesregierung eingerichtet ist, ist davon auszugehen, dass der Ausschuss im Sinne seiner ureigensten Aufgabe auf die rechtliche Entwicklung betreffend behinderte Kinder in Schulen umgehend reagieren wird.

Die Reaktion ist nicht nur gegenüber dem Gesetzgeber, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit zu erwarten. Dass diese Reaktion nur sehr kritisch und mit dem zwingenden Wunsch nach einer Rücknahme der jüngsten Maßnahmen verbunden sein kann, versteht sich aus der Aufgabenstellung des Ausschusses von selbst. Handelt es sich doch bei den jüngst ergangenen Verschärfungen sowohl in sozialer, wie auch in rechtlicher Hinsicht um diskriminierende, rückschrittliche Entwicklungen für behinderte Kinder im Land.

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