Koza/Grüne: Deutliche Verbesserungen bei Sozialhilfe erreicht

Neben Härtefallregelung kommen Erleichterungen für Aufstocker:innen, Bewohner:innen betreuter Wohneinrichtungen und Pflegegeldbezieher:innen

Markus Koza
Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

„Mit den heute vorgestellten Gesetzesänderungen wird das letzte soziale Netz deutlich verbessert und vereinfacht. Das ist gerade jetzt so richtig wie wichtig“, freut sich Markus Koza, Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen, über die heute vorgestellte Reform der Sozialhilfe.

Die unter Türkis-Blau beschlossene „Sozialhilfe Neu“, die anstelle der Mindestsicherung trat, verschlechterte das letzte soziale Netz und damit die Situation sozial ausgegrenzter Menschen erheblich. Mit dem vorliegenden Initiativantrag, der am 27. April ins Nationalratsplenum eingebracht wird, werden einige der geschaffenen sozialen Härten beseitigt. Bereits im Dezember 2019 hatte der Verfassungsgerichtshof Teile des Sozialhilfegrundsatzgesetzes aufgehoben.

„Mit den beschlossenen Änderungen wird sich die soziale Situation tausender armuts- und ausgrenzungsbetroffener Menschen in diesem Land verbessern. Wir schaffen zusätzliche Spielräume für die Länder zur besseren Absicherung gegen Armut“, betont Koza.

So findet für pflegende Angehörige künftig keine Anrechnung des Pflegegelds mehr statt und therapeutische Wohneinrichtungen werden nicht mehr als gemeinsamer Haushalt der dort lebenden Menschen betrachtet.

„Das hat in der Vergangenheit zu erheblichen Leistungskürzungen für Betroffene geführt, weil die Sozialhilfe gedeckelt war. Künftig haben Betroffene – etwa Frauen, die in betreuten Gewaltschutzeinrichtungen wohnen – einen eigenständigen Sozialhilfeanspruch“, hält Koza fest.

Eine weitere Änderung: Urlaubs- und Weihnachtsgeld – aus einer Erwerbstätigkeit oder Pension – müssen künftig nicht mehr auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung angerechnet werden. „Das bringt Betroffenen nicht nur höhere und stabilere Einkommen, sondern den zuständigen Ämtern auch administrative Erleichterungen“, begrüßt der Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen die Gesetzesänderungen.

Ebenfalls zu administrativen Erleichterungen führt die neue Regelung, wonach finanzielle Unterstützungen des Bundes künftig automatisch aus einer Anrechnung an Mindestsicherung oder Sozialhilfe herausgenommen werden können. „Eigene Umsetzungsgesetze der Länder wird es dann nicht mehr brauchen, was die Auszahlung an die Betroffenen deutlich beschleunigen wird“, meint Koza.

Als besonders hervorhebenswert ist für den Arbeits- und Sozialsprecher, dass künftig Bundesländer Leistungen der Sozialhilfe auch an jene Personengruppen vergeben können, die bislang nach dem Sozialhilfegrundsatzgesetz keinen Zugang hatten. Dabei handelt es sich um Menschen, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, aber bisher ex lege aus Leistungen der Sozialhilfe ausgeschlossen und damit auch nicht krankenversichert waren.

„Gerade in Zeiten der Pandemie ist dieser Ausschluss eine nicht nachvollziehbare soziale Härte mit hohem gesundheitlichen Risiko. Mit der neuen ‚Härtefallregelung‘ wird nun endlich auch diese Lücke im sozialen Netz geschlossen und für hunderte Betroffene eine entsprechende gesundheitliche und finanzielle Absicherung geschaffen“, betont Koza.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich