Kräuter an LH Pröll zu Mindestsicherung: „Schützen Sie von bitterer Armut bedrohte Landsleute“

Volksanwaltschaft mahnt Respekt vor 15a-Vereinbarung ein

Günther Kräuter
Volksanwaltschaft

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter wendet sich im Vorfeld der Tagung des Niederösterreichischen Landtages am Donnerstag, den 3. Oktober 2013 mit einem eindringlichen Appell an LH Dr. Erwin Pröll.

Kräuter: „Die geplante Kürzung der Mindestsicherung zulasten von Menschen mit Behinderung wäre ein absoluter Tiefpunkt sozialpolitischer Verantwortung. Herr Landeshauptmann, schützen Sie von bitterer Armut bedrohte Landsleute, die es ohnehin im Leben alles andere als leicht haben.“

Der Entwurf zur Novelle des Mindestsicherungsgesetzes in Niederösterreich sieht eine zumindest 25-prozentige Kürzung der Berechnung der Mindestsicherung für volljährige Menschen mit Behinderung vor, die Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Dadurch kommt es zu einer gleichheitswidrigen finanziellen Benachteiligung von Menschen mit Behinderung. Die geplante Gesetzesänderung widerspricht außerdem der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die bundesweite bedarfsorientierte Mindestsicherung. Diese legt ausdrücklich fest, dass Leistungen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz und Kinderabsetzbeträge bei der Berechnung der Mindestsicherung nicht als Einkommen anzusehen sind.

Volksanwalt Kräuter mahnt Respekt vor innerstaatlichen Verträgen zwischen Bund und Ländern ein: „Pakta sunt servanda, Familienbeihilfe darf nicht als Teil des Einkommens bewertet werden, das ist ausdrücklich und unmissverständlich zwischen der Republik Österreich und dem Land Niederösterreich festgeschrieben“, so Kräuter abschließend.

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