Volksanwaltschaft und Menschenrechtsbeirat fordern soziale Absicherung in Werkstätten
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert Volksanwalt Günther Kräuter, dass rasch Initiativen gesetzt werden, um bestehende Diskriminierungen am Arbeitsmarkt zu beseitigen.
Kräuter: „Rund 21.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten derzeit für ein geringes Taschengeld in Werkstätten und sind von Sozialversicherungsleisungen wie Krankengeld oder Pensionszahlungen ausgeschlossen. Auch die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, zu Urlaubsansprüchen sowie zur betrieblichen Mitbestimmung bleiben ihnen verwehrt.“
Kräuter verweist auf Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem klar festgehalten ist, dass der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden soll. Auch das Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018 sehe vor, die eigenständige soziale Absicherung bei Tätigkeiten in Werkstätten zu stärken und die Durchlässigkeit zum regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen. „Die Integration von Menschen mit Behinderungen in den regulären Arbeitsmarkt muss rasch forciert und bestehende Diskriminierungen in den Werkstätten umgehend beseitigt werden“, so Kräuter.
Der Menschenrechtsbeirat hat in einer Expertise die Forderungen von Volksanwalt Günther Kräuter untermauert und die derzeitige Situation in Behindertenwerkstätten scharf kritisiert.