Christine Lapp

Kraft der Regierung hat nicht gereicht, dass behinderte Menschen in Österreich gleichgestellt werden

"Behinderte Menschen in unserer Gesellschaft erleben Barrieren, werden ausgeschlossen, erreichen Einrichtungen, Gebäude und verschiedene Darstellungen im Internet nicht", kritisierte Lapp.

Die Regierung hat sich zwar mit der heutigen Vorlage bemüht, dennoch wurde nicht genügend Kraft aufgewendet, behinderten Menschen eine Gleichstellung zu ermöglichen“, so SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp am Mittwoch im Parlament zum Behindertengleichstellungsgesetz.

Konkret kritisierte Lapp, dass der Behindertenanwalt mit zu wenig Kompetenzen ausgestattet sei, die Barrierefreiheit nicht gegeben sei, der Gesetzesentwurf dem Thema Bildung keinen Platz einräume und die Verbandsklage kein geeignetes Mittel sei, behinderten Menschen nachhaltig zu ihrem Recht zu verhelfen. Erfreut zeigte sich Lapp über die heutige Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache erfreut: „Ein wichtiger Tag“.

„Behinderte Menschen in unserer Gesellschaft erleben Barrieren, werden ausgeschlossen, erreichen Einrichtungen, Gebäude und verschiedene Darstellungen im Internet nicht“, kritisierte Lapp. Hier gelte es, die rechtliche Gleichstellung zu vollziehen, so die SPÖ-Behindertensprecherin. 800.000 Menschen sind in Österreich behindert, führte Lapp aus. „Ihre Lebenssituation und die ihrer Angehörigen und Freunde ist davon geprägt, dass man sich genau überlegen muss, wie man den Tag gestaltet, welche Möglichkeiten man erreichen will und welche Zugänge man hat“, führte Lapp aus.

Zwar sei die Integration an den österreichischen Schulen gesetzlich geregelt, allerdings schaue die Ausgestaltung dieser von Bundesland zu Bundesland verschieden aus, so Lapp, die „sehr große Barrieren“ ortete. „Zur Bildung gibt es in diesem Gleichstellungsgesetz kein einziges Wort, das ist sehr schade“, kritisierte Lapp. Hier habe die Bundesregierung eine Chance versäumt.

Den Abbau vom räumlichen Barrieren – Erreichbarkeit von Bankomaten, Geschäften, Einrichtungen, Ämtern, Internet – habe die Regierung zwar im Gleichstellungsgesetz festgehalten, dieser solle aber erst an einem „sehr fernen Tage“, 2015, erfolgen, zeigte Lapp auf. „Auch hier hat die Bundesregierung nicht genügend Kraft gehabt“.

Als weiteren Kritikpunkt nannte Lapp die Verbandsklage. „Behinderte Menschen haben keine große Lobby und auch meistens keine sehr großen Portemonnaies, mit denen sie sich Recht verschaffen und Juristen engagieren können“, so Lapp.

„Die Verbandsklage gibt den Vereinen die Möglichkeit, behinderte Menschen zu unterstützen, hier hat jedoch die Bundesregierung eine so komplizierte Formulierung eingebaut, dass der Weg auf das Salzamt für behinderte Menschen wahrscheinlich leichter wird, als der Weg über die Verbandsklage“, monierte Lapp.

So müsse der Bundesbehindertenbeirat zu zwei Drittel die Zustimmung geben, damit eine Verbandsklage eröffnet werden könne: „Eine Vergeudung von Kräften von behinderten Menschen“, so Lapp, die einen Antrag stellte, der Behindertenorganisationen nach Paragraph 29 des Konsumentenschutzgesetzes gleichstellen soll.

Lapp stellte richtig, dass der Behindertenanwalt nicht weisungsfrei sei: „Dazu braucht man eine Verfassungskompetenz, diese wurde nicht eingebaut“. Zwar könne der Behindertenanwalt Sprechtage abhalten und behinderten Menschen tröstend zur Seite stehen, aber ein starker Anwalt für die Interessen und Anliegen behinderter Menschen sei er nicht.

Lapp brachte einen Abänderungsantrag auf Anspruch auf Unterlassung ein: „Es kann nicht so sein, dass Barrieren weggeräumt werden, es muss danach getrachtet werden, dass sie immer, und nicht nur im einzelnen Fall, weggeräumt werden“, schloss Lapp.

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