Krammer: Die Volksanwaltschaft spricht sich gegen die vorgeschlagene „Schein-Reparatur“ aus

"Von einer Reparatur der Unfallrentenbesteuerung kann nämlich keine Rede sein"

Eine Frau im Rollstuhl mit Gipsbein wird von einer Ärztin begutachtet.
Junge Frau mit Gipsbein

Unfallrentner, denen von den nach Arbeitsunfällen gebührenden Geldleistungen seit 1.1.2001 durchschnittlich 30% weggesteuert werden, konnten sich vor kurzem noch in der Hoffnung wähnen, der Gesetzgeber habe eine grundlegende Sanierung der zu Tage getretenen Härten im Auge.

Deren Vertrauen darauf, die sozialpolitisch und verfassungsrechtlich begründete Kritik an der geltenden Rechtslage werde bald Früchte tragen, dürfte angesichts der zur Diskussion gestellten „Härtefall-Regelung“, wohl endgültig enttäuscht werden.

Die Aufregung und die Verunsicherung der Betroffenen über die jetzt in Aussicht genommene Novelle ist für Volksanwältin Dr. Krammer verständlich: „Nicht alle der bei der Volksanwaltschaft diesbezüglich anhängigen Beschwerden wären durch die in der aktuellen Regierungsvorlage skizzierten Lösungsansätze behebbar“, ist sich Volksanwältin Krammer jetzt schon sicher. „Zudem birgt der nun vorgelegte Entwurf der Unfallrentenbesteuerung mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Verfassungswidrigkeiten in sich.“

„Von einer Reparatur der Unfallrentenbesteuerung kann nämlich keine Rede sein“, so Dr. Krammer. Versehrtenrenten sollen weiterhin als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden. Darin liegt der Kern der bestehenden und, durch den Verweis auf die bis zum Stichtag 30.6.2001 vorgesehene Steuerrückerstattung, sogar noch verschärften Ungleichbehandlung zwischen „alten“ und „neuen“ Beziehern einer Unfallrente. Innerhalb derselben Gruppe von Leistungsbeziehern wird nicht nur erheblich differenziert, sondern auch vergleichbare, nicht aus einem Arbeitsunfall herrührende, Schadenersatzleistungen steuerlich ungleich behandelt.

Dass ein Fonds – nach Maßgabe der vorhandenen Mittel – an einen Teil der finanziell schlechter gestellten Betroffenen über deren Antrag einmal jährlich Steuerrückvergütungen erbringen wird, entschärft diese Ungleichbehandlung an der Wurzel nicht, und bringt zudem einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich.

„Damit werden gerade diejenigen, die ohnedies ein Leben lang unter den Folgen eines Unfalles zu leiden haben, auch noch zu Bittstellern. Und das auch noch im Nachhinein. Ihre Zahlungen im Alltag müssen sie sofort leisten, denn niemand wird denen Zahlungsaufschübe bis zum ungewissen Erhalt einer Steuerrückvergütung geben! Alle Abgeordneten sind aufgerufen vor der Beschlussfassung dieser Neuregelung alle in den letzten Tagen vorgebrachten Bedenken gegen die Regierungsvorlage ernsthaft zu erwägen“, so Volksanwältin Dr. Krammer abschließend.

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