Krankenkassensanierung bringt einseitige Belastungen

Unter dem Titel "Krankenkassensanierung" wurde von den Abgeordneten der Regierungsparteien im Parlament ein neuerliches Belastungspaket beschlossen, das, wie schon zuvor das Sozialabbaupaket, abermals sozial nicht ausgewogen ist.

Parlament
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Es belastet vor allem sozial benachteiligte Personengruppen: kranke, alte und behinderte Menschen.

Die Koalition war auch diesmal nicht fähig, die schon längst fällige Strukturreform in die Wege zu leiten. Statt dessen holte sie sich Geld von jenen, die sich am wenigsten wehren können. Bundeskanzler Vranitzky bezeichnete auch diesmal wieder die Maßnahmen als sozial „sehr verträglich“ (das soll er einmal einem chronisch Kranken erklären). Vizekanzler Schüssel verstieg sich sogar, diese neuerliche Schröpfaktion als „eine Reform des Gesundheitswesens“ zu bezeichnen.

Die von beiden vor den Wahlen lautstark propagierte Garantie, es werde für PensionistInnen keinerlei Verschlechterungen geben, wurde mit den im Juli 1996 im Parlament beschlossenen Maßnahmen abermals abgebrochen. Damit hat der Bundeskanzler und der Vizekanzler abermals an politischer Glaubwürdigkeit eingebüßt. Hier die Verschlechterungen:

  • Die Rezeptgebühr wird ab August 1996 von 35 auf 42 Schilling erhöht,
  • ab Jänner 1997 wird pro Krankenschein eine Gebühr von 50 Schilling eingehoben,
  • die Dauer des Krankengeldbezuges wird mit 52 Wochen festgelegt und damit von den zumeist üblichen 78 Wochen reduziert und
  • die Krankenkassenbeiträge für Pensionisten werden um 0,25 auf 3,75 Prozent erhöht.
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