Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz!

Eine Forderung des KOBV wird erfüllt!

Mit 1. Jänner 2001 tritt das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz in Kraft. Es bestehen Ansprüche auf monatliche Geldleistungen von S 200,– bis S 500,– für

  • österreichische Staatsbürger, die
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und
  • im Verlauf des zweiten Weltkrieges oder danach
  • in Kriegsgefangenschaft in mittelost- oder osteuropäischer Staaten

geraten sind.

Die Kriegsgefangenschaft muss mindestens drei Monate gedauert haben. Für eine Gefangen-schaft bis zu 2 Jahren werden S 200,–, von zwei bis vier Jahren S 300,–, von vier bis sechs Jahren S 400,– und darüber hinaus S 500,– zwölfmal jährlich bezahlt.

Ausgeschlossen sind Personen, deren Verhalten in Wort oder Tat mit den Gedanken und Zielen eines freien, demokratischen Österreich unvereinbar war.

Um diese Geldleistung zu erhalten, ist bei jener Stelle ein Antrag einzubringen, von der eine Pension, eine Rente oder ein Ruhe- oder Versorgungsgenuss bezogen wird.

Mag. Michael Svoboda, Präsident des KOBV: „Nach intensiven Verhandlungen des KOBV mit Sozialministerin Dr. Sickl, Sozialminister Mag. Haupt sowie ÖVP-Sozialsprecher Dr. Feurstein löst die österreichische Bundesregierung im Rahmen der Budgetbegleitgesetze ihr Versprechen ein, sich der Frage der Entschädigung österreichischer Kriegsgefangener während und nach dem 2. Weltkrieg anzunehmen.

Den Forderungen des KOBV wurde weitgehend entsprochen. Lediglich in der Frage der Entschädigungsleistung auch für Gefangene in Westeuropa, Südeuropa und Nordafrika konnte eine Einigung nur insofern erzielt werden als Mag. Haupt beabsichtigt, diesen Personenkreis in einer zweiten Etappe in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufzunehmen“.

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