Kritik an der Förderpraxis des Sozialministeriums

Im Jahr 2000 beschloss der Ministerrat, eine Milliarde Schilling (72,76 Millionen Euro) für die Jobförderung von Menschen mit Behinderung zur Verfügung zu stellen.

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Der Beschluss wurde später auch auf 2002 ausgedehnt. In einem Wahrnehmungsbericht an das Parlament steht der Rechnungshof den Finanzen und Rahmenbedingungen kritisch gegenüber, berichtet der Kurier.

Von den veranschlagten Mitteln (72,76 Mio. Euro) wurden nur 59,59 Mio. Euro vergeben. Der Rest fließt zurück ins Budget und kann kommendes Jahr nicht verwendet werden.

Die Vorlaufzeit für die Einleitung von Projekten zur Jobförderung sei zu kurz bemessen gewesen. Die exakten Förderrichtlinien standen erst spät fest (etwa im März), der Umsetzungsdruck für die Joboffensive war erheblich.

Nach Auffassung des Rechnungshofs waren die Rahmenbedingungen insgesamt nicht für einen zweckmäßigen Einsatz der Mittel geeignet. Neue Regelungen und zeitgerechtere Lösungen seien notwendig.

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