Kritik an der Novelle des Tiroler-Teilhabegesetz

Die Novelle des Tiroler-Teilhabegesetz sorgt für Unsicherheit, was den Zugang zur Schulassistenz betrifft.

Ortschild mit Aufdruck Tirol
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Anfang Februar 2026 wurde im Tiroler Landtag die Novelle des Teilhabegesetzes beschlossen. Nun besteht Unsicherheit, was die Fördervoraussetzungen für Schulassistenz betrifft.

Wie in einem Beitrag von ORF-Tirol berichtet wird, soll das Land Tirol sich wie bisher an den Lohnkosten für Schulassistenz beteiligen, allerdings sollen die Voraussetzungen, um Schulassistenz zu bekommen eingeschränkt werden. Um Schulassistenz zu erhalten, muss festgestellt werden, ob bei einem Kind eine Behinderung vorliegt.

Künftig nur mehr ein Kriterium

Um festzustellen, ob eine Behinderung vorliegt, soll zukünftig nur mehr den Bezug des Pflegegeldes herangezogen werden, bisher wurde auch der Bezug der erhöhten Familienbeihilfe als Kriterium herangezogen. Diese Tatsache verunsichert Eltern und Interessenvertreter:innen.

„Das sind Zugangsvoraussetzungen, die ja nicht der Realität entsprechen. Das ist nicht transparent und es besteht die Gefahr, dass Kinder, die einen dringenden Bedarf an Assistenz haben, nicht berücksichtigt werden“, so Judith Rafelsberger von der Lebenshilfe Tirol.

Die Tiroler Kinder- und Jugendanwaltschaft äußerte sich ebenfalls kritisch zu der Vorgangsweise.

Gerade Kinder, die aufgrund von Autismus-Spektrum-Störungen, Entwicklungsstörungen oder chronischen Erkrankungen die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, brauchen häufig Schulassistenz zur Teilnahme am Unterricht.

Mehr Einbindung gefordert

Derzeit fehlen die Details der neuen Richtlinie. Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses erwartet sich, dass der Monitoringausschuss und andere Expert:innenorganisationen in die Erstellung der Richtlinie eingebunden werden.

Schon zuvor gab es Kritik darüber, dass die Novelle im Tiroler Landtag beschlossen wurde, ohne dass die Landtagsabgeordneten das Ergebnis der Novelle kennen.

„Derzeit kennen wir keinen Entwurf. Eine öffentliche Begutachtung, die bei Gesetzesentwürfen zwingend vorgeschrieben ist, ist bei Richtlinien der Landesregierung zwar nicht notwendig, aber möglich. Wir würden es begrüßen, wenn es eine öffentliche Begutachtung dieser Richtlinie geben würde“, so Kafka.

Auch sind sich die Interessenvertreter:innen darüber einig, dass Schulassistenz eigentlich nicht ausreichend ist. Für die Schulassistenz ist geschultes pädagogisches Personal nötig.

„Es braucht ein umfassendes Unterstützungssystem für Schüler:innen in allen Schulklassen, damit die Bildungschancen aller Kinder gewährleistet werden“, so Judith Rafelsberger.

Das Gesetz soll schon am 1. April 2026 in Kraft treten.

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