Keine überhastete Änderungen im Erwachsenenschutzrecht!
Das Budgetbegleitgesetzes 2025 sieht Änderungen im Bereich des Erwachsenenschutzrechts vor, gegen die sich der Österreichische Behindertenrat entschieden ausspricht. So soll …
Im Rahmen der Sitzung des Budgetausschusses des Nationalrats am 3. Juni 2025 wurde das umfangreiche Budgetbegleitgesetz diskutiert – darunter auch geplante Änderungen im Erwachsenenschutzrecht. Diese stoßen bei Expert:innen und Organisationen auf deutliche Kritik.
Abgeordneter Jakob Schwarz , Budgetsprecher der GRÜNEN, thematisierte im Budgetausschusses die geplanten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht, die überfallsartig in das Budgetbegleitgesetz aufgenommen wurden, ohne zuvor umfassend mit den Betroffenen darüber zu sprechen.
Laut derzeitigen Plänen sollen ab dem 1. Juli 2025 folgende Änderungen in Kraft treten:
Staatssekretärin Michaela Schmidt verteidigte laut Parlamentskorrespondenz im Ausschuss die Änderungen. Aufgrund des Mangels an geeigneten Vertretungspersonen und knapper Budgets sei dieser Schritt notwendig.
Der Österreichische Behindertenrat, die gesetzliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in Österreich, sowie der Unabhängige Monitoringausschuss zur Überwachung der UN-Behindertenkonvention äußerten scharfe Kritik.
Sie sehen in den geplanten Maßnahmen eine Gefahr für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und eine Abkehr von den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention.
Besonders problematisch sei der Wegfall der Verpflichtung ein Clearing zu beauftragen, das sicherstellen soll, dass die Bedürfnisse und Wünsche der betroffenen Personen berücksichtigt werden. Auch die Verlängerung der Überprüfungsfrist könne dazu führen, dass Menschen länger als nötig vertreten bleiben.
Sowohl der Österreichische Behindertenrat als auch der Unabhängige Monitoringausschuss fordern, die Änderungen aus dem Budgetbegleitgesetz zu streichen. Stattdessen solle der partizipative Prozess zur Evaluierung des Erwachsenenschutzrechts fortgeführt werden.
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