Kritik an Inzest-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Der Verweis auf die genetischen Risiken der Kinder, die daraus entstehen können, sei Ausdruck einer behindertenfeindlichen Denkweise, erklärte Barbara Vieweg, Bundesgeschäftsführerin der ISL gegenüber den kobinet-nachrichten.

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Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat mit Empörung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Beischlaf zwischen Geschwistern reagiert.

„Als ich die Urteilsbegründung gehört habe, war ich entsetzt, weil mit einer Kaltschnäuzigkeit Behinderung als zu vermeidender Schaden definiert wird. Weitergedacht bedeutet dies im Endeffekt, einen enormen Rechtfertigungsdruck für behinderte Menschen mit vererbbaren Behinderungen. Eine solche Denkweise hatten wir als überwunden geglaubt“, erklärte Barbara Vieweg.

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