Kritik an Inzest-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Der Verweis auf die genetischen Risiken der Kinder, die daraus entstehen können, sei Ausdruck einer behindertenfeindlichen Denkweise, erklärte Barbara Vieweg, Bundesgeschäftsführerin der ISL gegenüber den kobinet-nachrichten.

Logo ISL Deutschland
ISL Deutschland

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat mit Empörung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Beischlaf zwischen Geschwistern reagiert.

„Als ich die Urteilsbegründung gehört habe, war ich entsetzt, weil mit einer Kaltschnäuzigkeit Behinderung als zu vermeidender Schaden definiert wird. Weitergedacht bedeutet dies im Endeffekt, einen enormen Rechtfertigungsdruck für behinderte Menschen mit vererbbaren Behinderungen. Eine solche Denkweise hatten wir als überwunden geglaubt“, erklärte Barbara Vieweg.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

0 Kommentare

  • Ihrer Meinung, dass dieses Urteil als erschreckend und menschenverachtend zu bewerten ist kann ich voll zustimmen. Gerade im Hinblick auf die vielen Eugenikbefürworter von seitens der milliardenschweren Gentechnikbetreiber. Diesen wurde doch geradezu frei Haus ein stichhaltiges Argument geliefert. So scheint es , dass dem Staat sehr wohl aus welchen perfiden Gründen auch immer daran gelegen ist, vorhersehbar beeinträchtigtes Leben zu vermeiden.

    So finde ich den moralischen Aspekt mit, welchen hier auf Kosten der Allgemeinheit und der emotionellen Belastung eines kleine, wollen wir sie durchaus Familie nennen, Personenkreisen dem schlicht veralterten Gesetz genüge getan wird nicht nur fragwürdig sondern durchaus erschreckend.

  • Kaltschnäuzig sind die, die sich über das Leid anderer Menschen, nämlich die Minderheit Betroffener, in diesem Fall Inzestgeborene, hinweg setzen. Alle, die jede Empathie ausblendend, einen solchen Egoismus und seinen Wahn-Sinn als „Machbarkeit des Möglichen“ (alles ist möglich, muss also ausgelebt und zurechtgebogen werden) instrumentalisieren und verteidigen.
    Korrekt war es, die Meinung Betroffener, nämlich die der Schwächsten, einzuholen. Das hat das Bundesverfassungsgericht getan und Menschlichkeit bewiesen, die längst überfällig war! Denn das Thema ist so alt wie die Menschheit. Es gelten Naturgesetze. Diese werden nicht von Kritik, sexueller Selbstbestimmung oder Zeitgeist bestimmt. Sie sind nicht beliebig auslegbar und unterliegen nicht der Meinungsfreiheit. Und sie sind nicht gepachtet von einem Inzestgeschwisterpaar und deren Anwälte. So sahen es wohl auch andere Einrichtungen, die sich schon etwas länger als nur mit diesem Fall, nämlich mit Menschen, Naturgesetzen und Menschenrechten befassen.

    M.E.L.I.N.A Inzestkinder/Menschen aus VerGEWALTigung e.V. http://www.melinaev.de