Am 21. Juni 2025 rückte bei der EDF-Generalversammlung in Vilnius Österreich ins Rampenlicht: Internationale Expert:innen kritisierten massiv geplante Rückschritte im Erwachsenenschutzrecht.

Bei der Generalversammlung des Europäischen Behindertenforums (EDF) am 21. Juni 2025 in Vilnius stand Österreichs Umgang mit dem Erwachsenenschutzrecht im Mittelpunkt kritischer Diskussionen.
Besondere Aufmerksamkeit galt der Fachkonferenz „The Right to Decide: Legal Capacity and Pathways to Reform“, die sich vertiefend mit Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie der gerichtlichen Erwachsenenvertretung auseinandersetzte.

Prof. Markus Schefer vom UN-Fachausschuss lobte zwar das neue österreichische Erwachsenenschutzgesetz, bemängelte zugleich die geplanten Einschränkungen durch das Budgetbegleitgesetz ab 1. Juli 2025, berichtet der Österreichische Behindertenrat auf seiner Homepage von der Generalversammlung.
Markus Schefer warnte, dass finanzielle Kürzungen sowohl die Unterstützungsangebote gefährden als auch das alte System wiederbeleben könnten: „… the Austrian Government is falling back on the existing rules.“
Österreich geriet als einziges Land in den Fokus der Kritik – ein Umstand, der unter den rund 200 internationalen Teilnehmenden spürbares Unbehagen auslöste. In den Gesprächen am Rande der Konferenz zeigte sich deutlich die wachsende Besorgnis über rückläufige Entwicklungen im Bereich des Erwachsenenschutzes.
Neben dem Thema Erwachsenenschutz wurden auf der EDF-Versammlung weitere EU-relevante Themen diskutiert: KI-Regulierung, Gewaltprävention gegen Frauen mit Behinderungen, Passagierrechte sowie digitale Barrierefreiheit. Außerdem wurden der UN-Ausschussbericht zur Europäischen Union vorgestellt und künftige EDF-Aktionspläne präsentiert.
„Die Generalversammlung in Vilnius hat eindrücklich gezeigt, wie aufmerksam Entwicklungen in den Mitgliedstaaten international verfolgt werden. Dass Österreich als einziges Land explizit und deutlich kritisiert wurde, zeigt die Ernsthaftigkeit der aktuellen Rückschritte beim Erwachsenenschutzgesetz“, berichtete der Österreichische Behindertenrat abschließend in seinem Bericht.