Küberl zu GuKG-Novelle: „Durchbruch bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung“

Neuregelung bringe Menschen mit Behinderung mehr Lebensqualität, betont der Caritas-Präsident.

Behindert ist, wer behindert wird
Caritas

Als „kleinen Schritt für den Gesetzgeber, aber großen Schritt in Richtung mehr Normalität in den Wohn- und Lebensräumen von Menschen mit Behinderung“ bezeichnet Caritas-Präsident Franz Küberl die Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG). Hier sei ein „echter Durchbruch“ gelungen, freut sich Küberl. Denn: „Die Neuregelung bringt Menschen mit Behinderung mehr Lebensqualität.

Die Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wurde am gestrigen Dienstag samt Abänderungsantrag im Gesundheitsausschuss des Nationalrats beschlossen. Demnach sind nun alle Fachkräfte in der Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung berechtigt, nach einer Zusatzausbildung ihre KlientInnen auch beim An- und Ausziehen, bei der Toilette oder der Nahrungsaufnahme zu unterstützen.

Der gestern im Gesundheitsausschuss beschlossene Abänderungsantrag sieht nunmehr vor, dass alle Personen, die bei behördlich genehmigten Einrichtungen der Behindertenbetreuung beschäftigt sind und Menschen mit Behinderung in Gruppen von maximal 12 Personen ganzheitlich begleiten und betreuen, das Ausbildungsmodul „Unterstützung in der Basisversorgung“ machen dürfen.

Küberl: „Die absurde Situation, dass nur Personen der Sozialbetreuungsberufe dieses Ausbildungsmodul machen durften, ist nun endlich vorbei. MitarbeiterInnen, die verschiedene Ausbildungen abgeschlossen haben, können jetzt auch tatsächlich im Team arbeiten. Das wird dem Alltag viel mehr gerecht und nützt allen Beteiligten.“

„Eine Wohngruppe oder eine Tagesstätte ist kein Minikrankenhaus und behinderte Menschen sind auch nicht per se krank. Daher war es hoch an der Zeit, das GuKG in diesem Bereich den realen Bedürfnissen und der Lebenssituation der Menschen anzupassen“, unterstreicht der Caritas-Präsident.

Küberl abschließend: „Die MitarbeiterInnen im Gesundheitsministerium haben hohe Sensibilität und Lösungskompetenz bewiesen. Und die Regierungsparteien zeigen mit dieser Novelle in wohltuender Weise Sachorientierung. Nachahmung empfohlen.“

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