Die Presse: Mit 86 zu 51 Stimmen bei zehn Enthaltungen entschied das Parlament in Brüssel Donnerstag abend, daß Euthanasie unter geringen Auflagen zugelassen werden soll.
„Die Presse“ berichtet: „Lange Jahre hatte die belgische Regierung das Problem einer wachsenden Zahl von Fällen illegaler Euthanasie vor sich hergeschoben. Am Donnerstagabend entschied nun die Abgeordnetenkammer des Parlaments endgültig, daß Sterbehilfe künftig straffrei werden soll. 86 Abgeordnete sprachen sich dafür, 51 dagegen aus. Zehn Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Das Gesetz könnte in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten.“
Das Gesetz sieht eine Tötung auf Verlangen für unheilbar kranke Patienten vor. Bestimmte Auflagen müssen eingehalten werden – so muß der Patient wiederholt und bei vollem Bewußtsein den Wunsch nach Sterbehilfe äußern, ein Arzt, der Sterbehilfe leistet, muß einen zweiten Kollegen zu Rate ziehen, um die Unheilbarkeit der Krankheit zu belegen, zudem muß zwischen dem Antrag und dessen Erfüllung ein Monat vergehen, informiert „Die Presse“.
Sterbehilfe an Minderjährigen wird im Gegensatz zu den Niederlanden nicht erlaubt sein – die Einhaltung der Auflagen wird von einer 8 köpfigen Expertenkommission überprüft.