Künstliche Beatmung: Stationär vor ambulant. Wunsch- und Wahlrecht für behinderte Menschen erneut in Gefahr

Die Pläne des deutschen Bundesgesundheitsministeriums, BeatmungspatientInnen außer in Ausnahmefällen nur noch stationär statt ambulant zu behandeln, lehnt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) vollständig ab.

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Wer beispielsweise auf Grund einer fortschreitenden Muskelerkrankung auf künstliche Beatmung angewiesen ist und bisher die Unterstützung im Rahmen seiner Assistenz geregelt hat, müsste dann seine häusliche Umgebung verlassen und sich entweder einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim anvertrauen.

Horst Frehe, ISL-Vorstandsmitglied, prophezeit:

Wenn der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn alle BeatmungspatientInnen ins Krankenhaus verbannen will, dann nimmt er ihnen ihr Menschenrecht auf ein Leben in der eigenen häuslichen Umgebung.

In den USA ist in den 50er Jahren die “Independent Living Bewegung“ von beatmeten Polio-Patienten gegründet worden, die durchgesetzt haben, mit der „Eisernen Lunge“ zu Hause oder in einem Studentenwohnheim leben und studieren zu können. Ed Roberts war der erste beatmete Student der Universität Berkeley mit einer „Eisernen Lunge“ im Studentenwohnheim.

„Der Bundesgesundheitsminister will uns als behinderte Menschen in die 50er Jahre zurückbeamen“, so Horst Frehe.

Die Qualitätsmängel bei beatmeten PatientInnen sind in stationären Einrichtungen deutlich größer als in der ambulanten Pflege. Insbesondere, wenn behinderte Menschen selbst im Rahmen des sogenannten „Arbeitgebermodells“ ihre Assistenz organisieren, dann können sie gerade selbst als beatmete PatientInnen für eine hohe Qualität und Sicherheit in ihrem Leben sorgen.

In Einrichtungen sind sie Objekt eines Dienstplanes und hängen von der Personalausstattung der Einrichtung ab. Ein selbstbestimmtes Leben können sie so nicht mehr führen.

Frehe betont kämpferisch:

Wenn Gesundheitsminister Spahn die Qualität der Versorgung von beatmeten PatientInnen verbessern will, sollte er die Möglichkeit der ambulanten Dienste erleichtern hier ein qualitatives Angebot zu schaffen, anstatt es zu erschweren, und behinderten beatmeten Menschen die Möglichkeit zu geben, auch weiterhin ihre Assistenz in der eigenen Wohnung zu organisieren.

Menschenrechte, wie der Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) dürfen nicht mit Füßen getreten werden, wie Jens Spahn das mit seinem Gesetzentwurf tut! Wir werden als behinderte Menschen massiven Widerstand leisten, damit dieser Gesetzentwurf niemals das Licht der Welt erblicken wird.

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Ein Kommentar

  • Ein Krankenhausbett kostet pro Tag mehrere hundert Euro, somit ist diese Maßnahme nicht nur menschlich, moralisch und politisch verwerflich, sondern auch finanziell.

    Der Herr Minister ist hier wohl der erste Verschwender des Staates. Und das bei den knappen Kassen im Gesundheitssystem.

    Ich hoffe daher kommt zur Räson!

    Ein Sturm der Entrüstung wäre damit das Mindeste, was ihnen gebührt.