Kürzungen bedrohen Existenz von Menschen mit Behinderungen

Viele Menschen mit Behinderungen sind auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) angewiesen.

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Die Rechtslage zur finanziellen Regelung dazu ist jedoch österreichweit nicht einheitlich. Noch regelt jedes Bundesland gesondert die monetäre Unterstützung seitens der öffentlichen Hand.

Die BMS ist das letzte Netz, das Menschen in Notsituationen auffangen soll, deckt aber nur zeitlich begrenzt die mindesten Bedürfnisse eines Betroffenen ab, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.

In der Praxis sieht die Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen jedoch weitaus komplizierter aus: Aus einer EU-weiten statistischen Erhebung (EU-SILC) geht hervor, dass die Armutsgefährdung bei Haushalten mit behinderten Personen bei 16% liegt.

Menschen mit Behinderungen haben kaum gleichwertige Bildungschancen und weit weniger Chancen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Das verdeutlichen auch die Arbeitslosenzahlen von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Inklusives Bildungssystem notwendig

Es ist dringend an der Zeit ein inklusives Bildungssystem aufzubauen, um Betroffene schon in der Ausbildung auf die Arbeitswelt vorzubereiten. Weit mehr Arbeitsplätze als bisher müssen auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein. Alle Personen sollen die Chance erhalten, einen gleichwertigen Platz in der Gesellschaft einzunehmen.

Bund und Ländern müssen handeln

Die aktuellen Pläne von einzelnen Bundesländern zu Kürzungen und Deckelungen im Bereich der Mindestsicherung sind als existenzbedrohend und ebenso rückschrittlich für Menschen mit Behinderungen einzustufen. Die ÖAR fordert daher Bund und Länder auf, alle Schritte zu setzen, damit Menschen mit Behinderungen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

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2 Kommentare

  • Zu Christa Winter und alle:
    …das ist sowieso eine Riesenungerechtigkeit, dass nicht jede_r seine eigenes Geld hat! Ob Mann, ob Frau, ob Kind. Eine Existenzsicherung gehört her, wo jede_r zumindest diesen Betrag bekommt, ganz oder die Differenz bis zur Höhe dieser Existenzsicherung, mit der mann/frau aber auch Leben können muss. Das würden uns alle viel Verwaltung ersparen.

    Zum obigen Beitrag der ÖAR noch:
    Die Vorhaben in NÖ und die Beschlüsse bei der Oö. BMS sind ein Wahnsinn für alle! Und nicht zu vergessen: OÖ hat einen eignen, niederigeren BMS-Richtsatz bei BezieherInnen für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, den ich nicht gerechtfertigt sehe! Viele Menschen mit Behinderung haben erhöhte Kosten z.B. im Gesundheits-, Wohn- und Mobilitätsbereich.
    Dann müssen Angehörige für erwerbsunfähige BMS-BezieherInnen auch noch Unterhalt bezahlen, der ebenfalls auf den BMS-Richtsatz angerechnet wird! Das sehe ich bei erwachsene Menschen mit Behinderung überhaupt nicht ein. Hier werden unbestritten z.B. Eltern mit behinderten Kindern „bestraft“ und (erwachsene) Menschen mit Behinderung auf Lebzeit ihrer Eltern „zu Kleinkindern abgestempelt“.
    Warum nimmt das niemand in Angriff? Auch von der ÖAR höre ich dazu nichts.

  • Ich bin zu 85 Prozent. Körperbehindert. Ich lebe zusammen mit meinem Lebensgefährten, der durch eine Erkrankung seit einem halben Jahr querschnittgelähmt ist. Seither ist er auf bedarfsorientierte Mindestsicherung angewiesen. Ich beziehe eine Rente unter 850,– Euro monatlich. Nun wurde seine Mindestsicherung mit meiner Rente gedeckelt. Wir sind nicht verheiratet. Ich könnte mir also jede Zeit eine eigene Wohnung g suchen, dann würde zumindest ich meine „üppige“ Rente nicht teilen müssen. Diesen guten Rat bekomme ich ständig wenn ich bei Behörden um Hilfe bitte.von “ Freunden“ hören h “ Dubstep nicht verpflichtet dich um Ihn zu kümmern.“ Von feinden“ gutmenschen müssen eben die Konsequenzen ihres gutmenschentums tragen“.