Die geplanten Änderungen im NÖ Mindestsicherungsgesetz, vor allem die angedachten Kürzungen der Mindestsicherung führen zu einer tiefgreifenden Schlechterstellung der finanziellen Situation von Menschen mit Behinderungen und wird von der ÖAR endschieden abgelehnt.
Laut dem Behindertenbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2008 ist die Armutsgefährdungsquote von Menschen mit Behinderungen mit 20 % fast doppelt so hoch, wie jene von nicht behinderten Personen. Die Situation hat sich seit dem Jahr 2008 noch wesentlich verschlechtert.
Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020 wurde zur Sicherung des Lebensstandards und Armutsbekämpfung als Ziel formuliert, dass bei allen Maßnahmen, zur Vermeidung und Reduzierung von Armut, Menschen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen sind.
Im Detail schließt sich die ÖAR der Stellungnahme des Verein VertretungsNetz an und ersucht die Abgeordneten des NÖ Landtages dringend, die geplanten Änderungen nicht zu beschließen.