Kürzungen im Ausgleichstaxfonds gefährden nachhaltige Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt

Behindertenanwältin warnt vor steigender Arbeitslosigkeit, wachsender Armutsgefährdung und dem Abbau notwendiger Unterstützungsstrukturen

Christine Steger bei der Pressekonferenz zur Sicherung des Ausgleichstaxfonds
Österreichischer Behindertenrat

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, warnt in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Österreichischen Behindertenrat und dem Chancen Nutzen Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbunds vor den geplanten Kürzungen im Ausgleichstaxfonds.

Diese betreffen zentrale arbeitsmarktpolitische Instrumente und treffen eine Bevölkerungsgruppe, die bereits vor den Kürzungen strukturell benachteiligt wurde.

„Es geht nicht um freiwillige Zusatzangebote, sondern um jene Unterstützungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen. Werden diese Mittel reduziert, geraten bestehende Arbeitsverhältnisse und die Chancen zahlreicher Jugendlicher mit Behinderungen ins Wanken,“ so Steger.

Pressekonferenz zur Sicherung des Ausgleichstaxfonds
Österreichischer Behindertenrat

Strukturelle Benachteiligung am Arbeitsmarkt

Menschen mit Behinderungen sind in Österreich überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung betroffen. Die Erwerbsquote liegt deutlich unter jener der Gesamtbevölkerung.

Gleichzeitig ist das Risiko, dauerhaft aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu sein, signifikant erhöht.

Diese Tendenzen zeigen sich besonders bei Personen mit psychischen Erkrankungen, bei Jugendlichen mit Behinderungen im Übergang zwischen Schule und Beruf und bei Frauen mit Behinderungen, die oftmals mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind.

Forderung an die Politik

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert,

  • die nachhaltige Finanzierung des Ausgleichstaxfonds sicherzustellen,
  • bestehende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen abzusichern und auszubauen und
  • manifeste Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen aktiv zu bekämpfen.

„Inklusion am Arbeitsmarkt ist kein Nebenprojekt, sondern ein Maßstab für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft. Eine nachhaltige Absicherung der erforderlichen Maßnahmen ist unerlässlich, um Chancengleichheit nicht nur zu proklamieren, sondern tatsächlich zu gewährleisten“, so Steger.

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