Zukünftig darf eine Person nicht mehr als 25 Sachwalterschaften übernehmen, berichtet die Tageszeitung Kurier.
Kommende Woche könnte die Novelle zum Sachwalterrecht in Begutachtung gehen, berichtet der Kurier und zählt einige der Inhalte auf. So ist geplant, dass in Zukunft keine Person mehr als 25 Sachwalterschaften mehr übernehmen darf.
Für die freiheitliche Justizsprecherin Dr. Helene Partik-Pablé wäre dies „ein Fortschritt“. Derzeit gibt es keine Begrenzung und manche Anwälte „haben bis zu 300“ Sachwalterschaften übernommen. Neu soll die Möglichkeit der „Vorsorgevollmacht“ sein. Damit kann jeder festlegen, wer ihn im Falle psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung vertreten soll, berichtet die Tageszeitung weiter.
Kritisiert wird von Partik-Pablé, dass die Entschädigung des Sachwalters nicht mit einem Fixbetrag festgeschrieben wird. Derzeit hängt dies vom Vermögen ab. „Dadurch ist der Sachwalter nicht interessiert, dass der Betroffene sein Vermögen verbraucht“, erläutert die Abgeordnete.
Laut Informationen des Kuriers soll das Gesetz spätestens im Mai 2006 beschlossen werden und mit Anfang 2007 in Kraft treten.
Rainbacher Christiane,
17.01.2006, 18:56
Ich bin ehrenamtliche Sachwalterin und darf nicht mehr als fünf Klienten/innen betreuen. Wird die Sachwalterschaft verantwortungsvoll gemacht, sind fünf Klienten ausreichent, da Sachwalterschaften keineswegs als Job betrachtet werden dürfen. Der persönliche Kontakt ist sehr wichtig und bei 300 Klienten unmöglich.
Beim Verein für Sachwalterschaften läuft derzeit in dieser Angelegenheit ein Projekt. Meine Meinung als Privatperson lautet: Diese große Menge an „Aktenzahlen“ gehört unbedingt minimalisiert. Mit freundlichen Grüßen Christiane Rainbacher