Obwohl das Erwachsenenschutzrecht erst vor wenigen Tagen deutlich verschlechtert wurde, hat das Parlament nun einen wichtigen Beschluss gefasst: Die Regierungsparteien SPÖ, ÖVP und NEOS haben ihren erst kürzlich getroffenen Beschluss überdacht und teilweise revidiert. Ein gemeinsamer Initiativantrag wurde eingebracht – das verdient Anerkennung. Ein Kommentar.
Groß war der Schock: Im Budgetbegleitgesetz 2025 wurden kurzfristig und ohne vorherige öffentliche Diskussion weitreichende Änderungen im Erwachsenenschutzrecht vorgenommen. Der Österreichische Behindertenrat, der Unabhängige Monitoringausschuss sowie Volksanwalt Bernhard Achitz haben im Rahmen einer Pressekonferenz die Auswirkungen aufgezeigt.
Trotzdem wurde mit 1. Juli 2025 geändert:
- Verlängerung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung: Die Überprüfungsfrist wird von drei auf fünf Jahre verlängert.
- Wegfall des verpflichtenden Clearings: Die bisher obligatorische Prüfung durch Erwachsenenschutzvereine, ob eine Vertretung weiterhin notwendig ist, entfällt.
- Verpflichtung aller Notar:innen und Rechtsanwält:innen: Diese Berufsgruppen sollen künftig als Erwachsenenvertreter:innen eingesetzt werden können, wenn keine anderen geeigneten Personen zur Verfügung stehen.
Österreichischer Behindertenrat hat mit Nachdruck (weiter)verhandelt
Schon vor dem Beschluss des Budgetbegleitgesetzes wurde vom Österreichischen Behindertenrat intensiv mit den Regierungsparteien diskutiert. Der Behindertenrat hat deutlich gemacht, warum die geplante Novelle aus menschenrechtlicher Sicht höchst bedenklich ist, und sie daher mit Nachdruck abgelehnt.
Fast wäre es noch gelungen, im Rahmen eines Abänderungsantrags die gravierendsten Verschlechterungen vor dem Beschluss des Budgetbegleitgesetzes zu korrigieren. Letztlich konnte der notwendige Text jedoch innerhalb der Regierung nicht fertig verhandelt werden – die Zeit reichte nicht aus.
Auch nach dem Beschluss hat der Österreichische Behindertenrat nicht aufgegeben, weiter informiert und mit Nachdruck weiterverhandelt und maßgeblich dazu beigetragen, notwendige Änderungen auf den Weg zu bringen.
„Wir haben uns als Interessenvertretung und Dachverband mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die erst kürzlich beschlossene massive Verschlechterung des Erwachsenenschutzrechts zumindest teilweise wieder rückgängig gemacht wird“, erläutert Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates, und ergänzt: „Wir werden uns auch weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen und Verbesserungen einfordern, damit das Erwachsenenschutzrecht den Anforderungen der UN-BRK entspricht.“
Initiativantrag der Regierungsparteien soll Gesetz wieder ändern
Der von ÖVP, SPÖ und NEOS gemeinsam am 10. Juli 2025 eingebrachte Initiativantrag „Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 – ErwSchAG 2025“ (379/A) wurde so begründet:
Daher sollen zusätzlich zur Möglichkeit des Gerichts, im Verfahren über die Erneuerung der Erwachsenenvertretung nach gebundenem Ermessen von Amts wegen einen Sozialbericht über die betroffene Person einzuholen, ein Antragsrecht der betroffenen Person sowie eine Anregungsmöglichkeit deren Betreuungsumfeldes etabliert werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass die betroffene Person bzw. ihre Vertretung stets auf die Durchführung eines ‚Clearings‘ dringen kann.
Außerdem können die die betroffene Person betreuenden Menschen darauf hinwirken, dass im konkreten Fall die aktuelle Lebenssituation der betroffenen Person überprüft wird. Diese Anregungsmöglichkeit des Betreuungsumfelds ist mit keiner Parteistellung verbunden.
Wie geht es weiter?
Es kommt nicht oft vor, dass eine Regierung so schnell reagiert: Nur wenige Tage nach Beschluss wurden einzelne, menschenrechtlich bedenkliche Regelungen überdacht – und teilweise korrigiert. Das verdient – so finde ich – auch Anerkennung.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um den partizipativen Prozess neu zu beleben und der Arbeitsgruppe im Justizministerium wieder Kraft und Dynamik zu geben. Es gibt noch viel zu tun.
Der aktuelle Fahrplan sieht laut Informationen aus dem Parlament wie folgt aus: Nachdem der Antrag nun eingebracht wurde, soll er am 30. September 2025 im Ausschuss behandelt und dann am 15. Oktober 2025 im Plenum beschlossen werden.
Siehe: DerStandard