Dieser Frage geht Martin Ladstätter in einem Kurzfilm des Österreichischen Behindertenrats im Vorfeld der Staatenprüfung zur Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention Österreichs nach, die am 22. und 23. August 2023 in Genf stattfindet.

Da Deutschland eine Woche später vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft wird, ist dieser Film auch für den deutschen Staatenprüfungsprozess relevant.
In der Ankündigung des Videos heißt es:
Die Republik Österreich wird am 22. und 23. August 2023 in Genf vom Fachausschuss der Vereinten Nationen (UN) geprüft. Im Rahmen der Staatenprüfung wird erneut kontrolliert, ob die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Österreich umgesetzt wird.
Die erste Staatenprüfung Österreichs fand am 2. und 3. September 2013 statt. Die Zivilgesellschaft spielt bei dieser zweiten Staatenprüfung eine entscheidende Rolle: Sie soll am Tag vor der Staatenprüfung bei einem nicht öffentlichen Treffen mit dem UN-Fachausschuss ein realistisches Bild der Lage in Österreich präsentieren.
Bei diesem Treffen wird die Delegation des Österreichischen Behindertenrates das Bild zurechtrücken, das die für die Umsetzung der UN-BRK verantwortlichen Ministerien und Bundesländer zeichnen.
Der Blick aus der tatsächlichen Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen ist für die Empfehlungen, die der UN-Fachausschuss an Österreich abgibt, erfahrungsgemäß ausschlaggebend. Bereits am 12. Juli sandte der Österreichische Behindertenrat ein 40-seitiges Dokument mit Antworten auf die Fragenliste des UN-Fachausschusses nach Genf.
Diese Fragenliste zeigt in verschiedenen Themengebieten Stillstand, in den Bereichen barrierefreier Wohnbau, Gesundheit und Bildung sogar Rückschritte auf. Martin Ladstätter, Präsidiumsmitglied des Österreichischen Behindertenrats, erklärt in diesem Video, worum es bei der Staatenprüfung geht.
Es gibt auch eine ÖGS-Version; erstellt von Gebärdenwelt:
Das Audio des Videos ist auch auf „radio wiederhall“ (Radio ORANGE 94.0) gesendet worden.