Lackner: erfreut über neues Behinderteneinstellungsgesetz

Mit der Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz gelten künftig für Bund, Länder und Gemeinden die gleichen Regelungen wie für private Dienstgeber.

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Das Land Vorarlberg und die Vorarlberger Gemeinden sind zum Beispiel ab 1. Jänner kommenden Jahres verpflichtet, auf 25 Beschäftigte einen behinderten Mitarbeiter anzustellen. Bisher waren Bund, Länder und Gemeinden bevorzugt, weil sie nur auf 32 Dienstnehmer einen Behinderten beschäftigen mußten.

Auf diese Änderung des Behinderteinstellungsgesetzes haben sich die Koalitionspartner geeinigt. Der Ministerrat hat letzte Woche die entsprechende Regierungsvorlage beschlossen, jetzt ist das Parlament am Zug.

„Trotz aller atmosphärischer Störungen der letzten Wochen hat die Koalition damit ihre Problemlösungsfähigkeit bewiesen“, erklärte der Vorarlberger SPÖ-Abgeordnete Manfred Lackner Mittwoch gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

Mit dieser Gesetzesnovelle werde auch das Modell der Arbeitsassistenz flächendeckend in ganz Österreich ausgebaut werden können und die bestehenden Einrichtungen abgesichert. In Vorarlberg gibt es diese Einrichtungen mittlerweile unter anderem bei der Lebenshilfe oder dem IFS, so Lackner.

Geeinigt haben sich die Koalitionsverhandler auch auf eine Änderung beim Kündigungsschutz für behinderte Dienstnehmer. „Während der ersten drei Monate eines Dienstverhältnisses wird ein behinderter Mitarbeiter in Zukunft gekündigt werden können, danach ist eine Kündigung nur mehr möglich, wenn besondere Gründe vorliegen. Allzuviele Unternehmen haben den Kündigungsschutz als Ausrede benützt, um sich vor der Beschäftigung behinderter Mitarbeiter zu drücken.

„Ich hoffe, daß diese neue, flexible Regelung dazu führt, daß mehr Behinderte im Arbeitsleben eine faire Chance bekommen“; erklärte Lackner abschließend.

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