"Ethisch Unvertretbares darf nicht zulässig werden, weil es wirtschaftlichen Nutzen bringt"

Grundsätzliche Positionen der SPÖ zum Thema Biomedizin präsentierte SPÖ-Gesundheitssprecher Manfred Lackner am Donnerstag in der Pressekonferenz zur SPÖ-Gesundheitspolitik. Ein von ihm erarbeitetes Positionspapier sei im gestrigen SPÖ-Präsidium besprochen worden und soll nun in den nächsten Monaten mit den SPÖ-Gesundheitspolitikern der Länder, Experten und Betroffenen diskutiert werden. Grundsatz der SPÖ: Der medizinische Fortschritt müsse allen Patientinnen und Patienten zugute kommen und „darf nicht zum Privileg der Reichen werden“; deshalb sollte Forschung „unter streng festgelegten Auflagen“ ermöglicht werden.
Zum einen gebe es bahnbrechende Fortschritte im Bereich der Biomedizin, für die Forschung notwendig ist, zum anderen gebe es im österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz (FmedG) ein kategorisches Forschungsverbot, so Lackner. „Wir sind der Auffassung, wer Fortschrittsverbote anordnet, erlässt Denkverbote.“ Daher sollte Forschung unter streng festgelegten Auflagen betrieben werden können. Eines stellte Lackner aber auch klar: „Ethisch Unvertretbares darf nicht deshalb zulässig sein, weil es wirtschaftlichen Nutzen bringt.“ Deshalb sollte auch das Verbot des reproduktiven Klonens klarer normiert und auch nach dem Strafrecht scharf sanktioniert werden.
Der SPÖ-Gesundheitssprecher kündigte aber auch zwei parlamentarische SPÖ-Initiativen an, die schon kurzfristig Verbesserungen bringen sollen: Zum einen soll die Aufbewahrungsfrist im Fortpflanzungsmedizingesetz (FmedG) verlängert werden, zum anderen soll eine Arztwechsel im FmedG zugelassen werden, erläuterte er.