Länder erhalten mehr Spielraum bei Gewährung von Sozialhilfe

Mit der von ÖVP und Grünen vorgelegten Novelle zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sollen die Länder mehr Spielraum bei der Gewährung von Sozialhilfe erhalten.

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Seit Inkrafttreten des Gesetzes mit Juni 2019 habe es zuvor nicht absehbare Ereignisse wie die Corona-Pandemie oder die Fluchtbewegung aus der Ukraine gegeben, nun gelte es, einige unbeabsichtigte Härten zu beseitigen, wird die Initiative begründet.

Ein wesentlicher Punkt der Novelle ist in diesem Sinn die Einführung einer Härtefallklausel. Demnach können die Länder künftig auch Personen Sozialhilfe gewähren, die nicht in den allgemeinen Geltungsbereich des Gesetzes fallen, sofern Lebensunterhalt und Wohnbedarf nicht anderweitig gesichert werden können.

Voraussetzung ist ein rechtmäßiger Aufenthalt der Betroffenen in Österreich. Das betrifft etwa Personen mit humanitärem Bleiberecht. Um zu dokumentieren, welche Auswirkungen diese Härtefallklausel hat, müssen die Länder darauf basierende Leistungen im Rahmen der jährlichen Sozialhilfestatistik explizit ausweisen.

Ausdrücklich festgehalten wird außerdem, dass krisenbedingte Sonderleistungen des Bundes nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen sind, wenn für diese Leistungen ein übergeordnetes gesamtstaatliches Interesse besteht.

Auch Pflegegeld soll nicht mehr berücksichtigt werden, und zwar nicht nur wie bisher bei der bezugsberechtigten Person, sondern auch bei pflegenden Angehörigen im gemeinsamen Haushalt.

Was die Anrechnung des 13. und 14. Monatsgehalts bei Personen betrifft, die neben ihrem Arbeitseinkommen Sozialhilfeleistungen beziehen, obliegt laut Antrag die Entscheidung künftig den Ländern.

Gleiches gilt für die Frage, inwieweit zielgruppenspezifische betreute Wohnformen, die zu einem wesentlichen Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, von der Definition als Haushaltsgemeinschaft ausgenommen werden.

Das betrifft etwa Wohneinheiten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, Frauen, Jugendliche und Obdachlose. Betroffene könnten damit in Hinkunft wieder die volle Sozialhilfe erhalten, wobei die Länder für die Ausgestaltung der Ausführungsgesetze dem Antrag zufolge sechs Monate ab Inkrafttreten der Novelle Zeit haben werden.

Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die NEOS im Sozialausschuss für den Antrag. Die SPÖ kritisierte, dass es kaum tatsächliche Verbesserungen gebe und in fast allen Punkten die Entscheidung den Ländern überlassen werde. Für die FPÖ geht die Gesetzesnovelle, abseits der Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, überhaupt in die falsche Richtung.

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Ein Kommentar

  • Mein Optimismus, was die Länderentscheidungen angeht, hält sich in Grenzen. Zurück an den Start mit dem Gesetz! Es liegt so viel im Argen damit, was sich auch durch diese Regelungen nicht verbessern wird.