Heinisch-Hosek: "Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen darf kein Tabuthema sein - Frauen brauchen Hilfe und Unterstützung"
„Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen darf nicht länger Tabuthema sein. Mädchen und Frauen mit Behinderungen sind erheblich öfter von psychischer, physischer und sexueller Gewalt betroffen, als die durchschnittliche weibliche Bevölkerung“, so die Frauenministerin anlässlich der Pressekonferenz „Gewalt an Frauen mit Behinderungen“, die sich der Länderstudie „Zugang von Frauen mit Behinderungen zu Opferschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei Gewalterfahrungen“ widmet. Die Studie wird vom Bildungs- und Frauenministerin mitfinanziert.
„Gerade Mädchen mit Behinderungen erleben zwei bis dreimal häufiger sexuellen Missbrauch durch Erwachsene als Mädchen ohne Behinderungen.“ Diese besonders hohe Betroffenheit von sexueller Gewalt, aber auch von psychischer und physischer Gewalt setze sich im Erwachsenenalter fort, so die Ministerin weiter: „Ungefähr 80% haben physische oder psychische Gewalterfahrungen. Dieser erschütternd hohen Gewaltbetroffenheit steht aber kein entsprechendes öffentliches Bewusstsein gegenüber.“
Dazu kommt, dass Antidiskriminierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen oftmals die Genderperspektive fehle. „Diese ist aber notwendig, um der speziellen Betroffenheit und Mehrfachdiskriminierung von Frauen mit Behinderungen gerecht zu werden“, so die Ministerin.
In Österreich fasst der Nationale Aktionsplan Behinderung, der 2012 in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet wurde, die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung in einer Gesamtstrategie bis zum Jahr 2020 zusammen. Darin werde festgehalten, dass Frauen neben behinderungsspezifischen Belastungen zusätzlich durch geschlechtsspezifische Benachteiligungen – also durch Mehrfachdiskriminierung – belastet sind. Sie sind außerdem besonders gefährdet , Opfer von Gewalt und sexueller Gewalt zu werden.
„Gewalt betrifft alle Frauen, deshalb müssen Gewaltschutzeinrichtungen allen Betroffenen zur Verfügung stehen und Maßnahmen müssen auf alle Bedürfnisse eingehen. Es braucht aber zusätzliche Maßnahmen, um auf die speziellen Bedürfnissen von Frauen mit Behinderungen einzugehen,“ so die Frauenministerin.
Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt enthält relevante Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen Der im vergangene Jahr beschlossene Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt enthält relevante Maßnahmen um Frauen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen. Wie zum Beispiel das Materialienpaket für Lehrkräfte „Schutz von Frauen vor Gewalt“, dieses beinhaltet einen eigenen Schwerpunkt zu „Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen“.
„Auch darüber hinaus fördere ich in meiner Funktion als Frauenministerin laufend Beratung und Betreuung sowie Projekte und Initiativen zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen“, so Heinisch-Hosek, die darauf verweist dass zielgruppenspezifische Beratungsangebote, wie auf sexualisierte Gewalt spezialisierten Beratungsstelle Hazissa in Graz und die in Wien ansässige Beratungsstelle NINLIL, vom BMBF gefördert werden. „Es braucht aber auch einen verbesserten Zugang von Betroffenen zum bestehenden allgemeinen Beratungs- und Unterstützungsangebot“, so Heinisch-Hosek.
Die Möglichkeit die Frauenhelpline gegen Gewalt für gehörlose Menschen mittels RelayService zugänglich zu machen steht für die Frauenministerin ebenso im Fokus wie auch die barrierefreie Gestaltung von Webseiten von Beratungsstellen und des BMBFs. Dadurch wird der Zugang zu wichtigen Informationen erleichtert.
Hier sei die Broschüre „Schrei gegen Gewalt! Informationen für gehörlose Frauen zum Schutz vor Gewalt“ und die Homepage für gehörlose Frauen mit Gebärdensprachvideos zu den Themen Gewaltschutz, Stalking, Prozessbegleitung und Gehörlosennotruf erwähnt oder die Gewaltschutzbroschüre für Menschen mit Sehbehinderung.
„Um das Angebot zielgruppenspezifisch verbessern zu können, sind Studien wie diese wichtig, damit wir wissen, wo es zusätzlichen Bedarf braucht“, so die Frauenministerin.
„Aufzuzeigen dass ein Handlungsbedarf besteht ist ein erster notwendiger Schritt, um Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Ich werde mich auch weiterhin für den Schutz vor Gewalt für alle Frauen einsetzen und Maßnahmen umsetzen, um den Gewaltschutz weiter auszubauen“, so die Heinisch-Hosek abschließend.