Land Salzburg bestreitet noch immer Missstände im Konradinum

Die Volksanwaltschaft hat im „Konradinum“ - einer Wohn- und Tagesheimstätte für Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen in Eugendorf/Salzburg - schwere Missstände festgestellt und fordert mit Nachdruck umgehend Verbesserungen ein. Die Einrichtung wird vom Land Salzburg betrieben. Ein Kommentar.

Christian Stöckl
ORF

Zahlreiche Missstände wurden von einer Besuchskommission der Volksanwaltschaft Ende Oktober 2015 erhoben. (Betten am Gang, unzureichende Waschräume und Toiletten sowie unzulässiges Ruhigstellen mit Medikamenten, …)

„Es gibt keine adäquate Betreuung. Es sind katastrophale hygienische Umstände. Was ich dazu sagen möchte, die Bediensteten dort leisten hervorragende Arbeit. Die sind nicht das Ziel der Kritik, sondern die Strukturen dort sind einfach nicht menschenwürdig“, kritisiert Volksanwalt Dr. Günther Kräuter im ORF-„heute österreich“ Interview.

Land Salzburg erwidert Kritik

Der für die Landeseinrichtung zuständige Gesundheitslandesrat und Landeshauptmann-Stellvertreter, Dr. Christian Stöckl (ÖVP), will diese Kritik nicht auf sich sitzen lassen und attackiert seinerseits die Volksanwaltschaft: Diese habe sich nicht selbst ein Bild von der Lage gemacht, sondern das Konradinum nur vom Papier aus beurteilt.

Der Vorwurf ist bekanntlich unrichtig, wie in den Medien ausführlich berichtet, handelt es sich um die Ergebnisse einer Vorort Kontrolle der Besuchskommission der Volksanwaltschaft, unter der Leitung von Prof. Dr. Reinhard Klaushofer.

In den Salzburger Nachrichten entkräftet Volksanwalt Kräuter den Vorwurf folglich umgehend: „Wir haben uns postwendend an die zuständigen Stellen gewandt. Ich habe auch persönlich am 13. Jänner im Landtag über den Fall berichtet. Darauf ist noch immer keine adäquate Reaktion erfolgt. Darum sind wir an die Öffentlichkeit gegangen.“

Liste der Missstände im Konradinum ist lang

Die mehr als 30 behinderten Bewohnerinnen und Bewohner des Konradinum müssen sich eine – noch dazu unzureichende – Toilette teilen. 

„Neun Bewohner haben kein Bett in einem Zimmer, sondern wohnen auf dem Gang oder sogar in der Küche“, zeigt Dr. Adelheid Pacher, Bereichsleiterin des Volksanwalts Kräuter, auf. „Zudem gebe es bereits rechtskräftige Beschlüsse für Änderungen, die das Land schlichtweg ignoriere“, ist den Medien zu entnehmen.

Noch keine Einsicht beim Land erkennbar

Die von der Volksanwaltschaft im Rahmen einer Überprüfung festgestellten Missstände werden von den Verantwortlichen des Landes Salzburg vehement bestritten und die Kritik zurückgewiesen.

Die Betreuung in der Einrichtung als menschenunwürdig und dramatisch zu bezeichnen“, ist sicherlich übertrieben und das findet auch nicht in diesem Rahmen statt“, meint Gesundheitslandesrat und Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Christian Stöckl.

Die Leiterin des Konradinums, Andrea Huber, äußert sich zum Vorwurf des Ruhigstellens mit Medikamenten: „Das stimmt einfach nicht und ich verwahre mich mit aller Vehemenz gegen diesen Vorwurf. Wir verabreichen lediglich jene Medikamente, die verschrieben werden.“ Auch den Vorwurf der fehlenden ausreichenden Förderung, weist sie zurück und ressortverantwortliche Landesrat Stöckl pflichtet ihr bei.

„Wir haben ganz und gar nichts zu verbergen“, werden Stöckl und Huber von der APA zitiert. Der ORF-Beitrag in „heute österreich“ informiert: „Das Land will auf die Vorfälle akut nicht reagieren, weil das Heim in zwei Jahren ohnehin komplett neu gebaut würde. Wie die Situation bis dahin gehandhabt wird, lässt das Land aber offen.“

Das Land Salzburg veröffentlichte nun in der Landeskorrespondenz Meinungen eines ehemaligen Zivildieners (!) des Konradinums und versucht auf diese hilflos wirkende Art, eine Zurückweisung der massiven Mängel. Wenn ein Landeshauptmann-Stellvertreter sich hinter einem ehemaligen Zivildiener versteckt, dürfte ihm scheinbar bewusst werden, dass hier ein Problem vorliegt.

Salzburg kann auch nicht für sich geltend machen, von der Angelegenheit überrascht worden zu sein. Schon in der Vergangenheit war die Personalsituation im Konradinum mehrfach Thema des Salzburger Landtages.

Nächste Überprüfungen angekündigt

Für die Volksanwaltschaft bleibt das Konradinum ein offener Fall, schreiben die Salzburger Nachrichten. „Wir werden unsere Experten weiterhin dort hinschicken. Diese Ignoranz gegen die Menschenwürde ist nicht akzeptabel“, hält Volksanwalt Kräuter unmissverständlich fest.

Es wäre eine Fehleinschätzung des Landes Salzburg, zu glauben, diese Sache aussitzen zu können. 

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Ein Kommentar

  • Ich möchte als Mitglied des Monitoringausschusses für Tirol doch auch auf die Verletzungen der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung hinweisen. Besonders die Freiheitsbeschränkungen durch Medikamente, die nach den Medienberichten durch Antrag des Vertretungsnetzes gerichtlich als unzulässig erklärt wurden, also ungesetzlich waren, haben auch strafrechltiche Konsequenzen, die eigentlich als Offizialdelikt amtswegig zu ermitteln wären, außerdem wären Schadenersatzforderungen möglich (Klagsverband könnte einen Musterprozess anstreben). Das wäre wichtig als Prävention als Präzedenzfall für all den in Heimen oder psychosozialen Einrichtungen oder Psychiatrien lebenden Personen, denen ungesetzlich (nach Unterbringungsgesetz bzw. Heimaufenthaltsgesetz) die Freiheit durch mechanische und/ oder medikamentöse Mittel entzogen wird. Wichtig wäre der Paradigmenwechsel durch strukturelle Maßnahmen: Deinstitutionalsierung, und Alternativen die die Bedürfnisse und die Selbstbestimmung der Menschen und somit der UN-Konvention entsprechen. Es ist bedauerlich, dass die Empfehlungen der UNO nach der Staatenprüfung, ignoriert werden und die Menschenrechte weiter warten können.