50. Woche 2025 – Schmalster Gehsteig St. Pöltens?
Dieser Gehsteig in der Steinergasse in St. Pölten ist wohl nur für besonders schmale Menschen. In einem Rollstuhl, mit Kinderwagen …
Bisher hatte Monika Hauser ihr Leben trotz Behinderungen und Erkrankungen selbst gemeistert und in einer Wohnung mit Betreuung eigenständig gelebt.
Finanziell war die Lage zwar immer angespannt. Doch mit erhöhter Familienbeihilfe, die sie aufgrund fehlender Selbsterhaltungsfähigkeit erhält, einer Waisenpension plus Ausgleichzulage und dem Pflegegeld konnten Miete, Betriebskosten, Betreuungsbeiträge und Lebensbedarf bestritten werden.
Die Wohnung war groß genug, sodass auch die Tochter von Frau Hauser und das Enkelkind einziehen konnten. Eine Mehrgenerationen-Wohngemeinschaft, von der alle profitierten: Monika Hauser durch die Unterstützung ihrer Tochter im Haushalt und die Tochter dadurch, dass Frau Hauser sie bei der Kinderbetreuung entlastete.
Aufgrund des steigenden Betreuungs- und Pflegebedarfs für die Seniorin musste die Wohnsituation jedoch geändert werden: Frau Hauser sollte auf Anraten ihrer Betreuungsdiensts in eine Innsbrucker Pflegeeinrichtung übersiedeln, womit sie auch einverstanden war. Tochter und Enkelin übersiedelten wie geplant in eine kleine Wohnung. Die gerichtliche Erwachsenenvertreterin von Frau Hauser unterstützte diesen Prozess maßgeblich, da sie gemäß gerichtlichem Wirkungsbereich für die Verwaltung des Einkommens zur Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten zuständig war.
Die Alltagsgeschäfte erledigte Frau Hauser stets selbst und hatte – so wie im Erwachsenenschutzgesetz vorgesehen – ein eigenes Alltagskonto bei der Bank. Auf diesem sparte sie auch kleine Beträge an, etwa um ihrer Enkelin kleine Geschenke zu kaufen.
Monika Hauser fühlte sich in der städtischen Senioreneinrichtung gleich wohl, auch wenn sie wegen der reduzierten Kontakte zur Enkeltochter anfangs etwas einsam war. Dafür ergaben sich neue Möglichkeiten der Teilnahme an Gruppenaktivitäten, etwas das Frau Hauser schon viele Jahre nicht mehr erlebt hatte.
Die Finanzierung eines Heimplatzes ist fast nie aus Eigenmitteln möglich, meist bedarf es der Unterstützung aus der Sozialhilfe. Bis zu 80 % des eigenen Einkommens und des Pflegegeldes sind laut Gesetz einzusetzen, der Rest verbleibt als „Taschengeld“. Frau Hauser leistete diese 80 % Eigenleistung aus ihrer Waisenpension und dem Pflegegeld.
Das Land Tirol forderte jedoch darüber hinaus zusätzlich 100 % aus der erhöhten Familienbeihilfe (460,50 Euro) mit dem Argument, dass die Versorgung im Heim zur Gänze gewährleistet sei.
Der Bundesgesetzgeber hat im ASVG bei der Festlegung für die Pensionsteilung darauf Bedacht genommen, dass die persönlichen Bedarfe der Pflegeheim-Bewohner:innen weiter abgesichert bleiben. Damit wird eine völlige Abhängigkeit von der Einrichtung zumindest abgemindert und der soziologisch unbestrittene totalitäre Charakter einer (großen) stationären Einrichtung abgefedert.
Darüber hinaus wird die Selbstbestimmung der Bewohner:innen ganz im Sinne des Erwachsenenschutzgesetzes unterstützt: Sie sollen selbst entscheiden, welche Pflegeartikel oder Genussartikel sie kaufen möchten.
Inhaltlich ist unbestritten, dass es den eigenen Verfügungsbereich braucht. Neben Hygieneprodukten sind etwa Privatkleidung, Schuhe, Friseur, Fußpflege, oder einfach nur der Kuchen im Kaffeehaus selbst zu bezahlen.
Rechtlich ist es komplizierter: Die erhöhte Familienbeihilfe ist gemäß Familienlastenausgleichsgesetz nicht als eigenes Einkommen zu qualifizieren, was im Rahmen des verfassungsrechtlichen Berücksichtigungsgebotes auch vom Landesgesetzgeber bzw. vom Vollzug zu beachten ist. Der Verfassungsgerichtshof hingegen hegt keine Bedenken, dass der Betrag herangezogen wird, aber nur wenn der Lebensbedarf vollends durch die Unterbringung gesichert ist.
Doch was bedeutet vollends gesichert?
Das Amt der Tiroler Landesregierung bestand auf der Forderung von 100 % der Familienbeihilfe als Kostenbeitrag, obwohl die Erwachsenenvertreterin ausführlich auf die abweichende Rechtsprechung des OGH zu einem ähnlichen Fall in Kärnten hinwies. Da sich die Rechtslage des Landes Tirol von der des Landes Kärnten unterscheidet, reicht leider ein Verweis nicht, sondern die Rechtsmittel müssen neuerlich über mehrere Instanzen durchgekämpft werden.
Auch die Landes-Volksanwaltschaft wurde eingeschaltet, verwies aber auf die Abteilung Pflege und die bisherige Stellungnahme des Landes Tirol. Damit bleibt es vorerst dabei: Die erhöhte Familienbeihilfe wird zur Gänze als Kostenbeitrag eingefordert, nicht einmal ein Taschengeld daraus wird gewährt. Die Erwachsenenvertreterin überweist die überzogene Forderung unter Vorbehalt.
Da der Lebensbedarf in der Tiroler Einrichtung eben nicht vollends, sondern nur einrichtungsbezogen abgedeckt wird, muss immer eine finanzielle Reserve verfügbar bleiben: um den Friseur zu bezahlen, privates Shampoo und Duschgel anzuschaffen, kosmetische Pflegemittel als Ergänzung zur medizinischen Pflege zu besorgen, Kleidung in der benötigten Größe zu bestellen, Schuhe zu kaufen, damit Frau Hauser nicht nur in Hausschuhen leben muss. Ob ihre Enkelin und ihre Kinder wie gewohnt zu Weihnachten kleine Geschenke erhalten können, bleibt offen.
Für Frau Hauser ist die seit Jahren neben Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege engagierte notwendige individuelle Betreuung für persönliche Unterstützung auch in der Senioreneinrichtung sehr wichtig, weil hier auf Pflege und nicht auf persönliche Dienstleistung geachtet wird. Wegen ihrer Lerndefizite benötigt Frau Hauser beispielsweise Unterstützung beim sinnerfassenden Lesen. Denn für selbstbestimmte Entscheidungen in der immer komplexer und rechtlich kodifizierten Gesellschaft ist das notwendig.
Texte für eine Bestellung beim Online-Händler für Kleidung oder Schuhe sind meist zu komplex. Kleine Probleme mit dem Handy unterbrechen tagelang die Kommunikation mit ihrer Familie etc. Diese kleinen Handgriffe und Unterstützungen als persönliche Dienstleistung können in einer Pflegeeinrichtung nicht angeboten werden und müssen zugekauft werden – und für diese behindertenbedingten Mehraufwendungen wird die erhöhte Familienbeihilfe ursprünglich und dem Gesetz entsprechend ausbezahlt.
Die erhöhte Familienbeihilfe erhält Monika Hauser nur am Papier, weil sie durch den Kostenbeitragsbescheid ohnehin alles abliefern muss. Übrig bleibt eine Lücke: an Selbstbestimmung und Würde und – ganz praktisch gesehen – aufgrund der fehlenden Dinge des alltäglichen Lebens, auf die Fr. Hauser derzeit verzichten muss.
In Tirol ist Monika Hauser kein Einzelfall. VertretungsNetz – Erwachsenenvertretung ist aktuell für sieben Personen gerichtlich als Vertreter bestellt, die in einer stationären Tiroler Einrichtung leben und die gesamte erhöhte Familienbeihilfe als Kostenbeitrag abliefern müssen. Das Land Tirol ist dringend aufgefordert, so wie in anderen Bundesländern die erhöhte Familienbeihilfe den Bezieher:innen zu belassen.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Dieser Gehsteig in der Steinergasse in St. Pölten ist wohl nur für besonders schmale Menschen. In einem Rollstuhl, mit Kinderwagen …