Land Vorarlberg setzt langjährige IfS-Forderungen um

Beratungsstelle Menschengerechtes Bauen begrüßt Förderanreize für privaten Wohnungsbau

Inistitut für Sozialdienste
IFS

„Wir sind froh über die neuen Wohnbau-Richtlinien für barrierefreies Bauen“, sagt Ing. Hermann Mayer, Leiter der IfS-Beratungsstelle Menschengerechtes Bauen. Damit werden langjährige Forderungen erfüllt.

Damit neue Wohnungen gefördert werden, müssen sie über entsprechende Liftanbindungen stufen- und schwellenfrei erreicht werden können. Außerdem sind Türbreiten von 80 Zentimeter einzuhalten und kombinierte Nasszellen (Bad oder Dusche und WC) müssen einen Rollstuhl-Wendekreis von 1,5 Meter aufweisen. Das sind die Eckpunkte der neuen Wohnbauförderungs-Richtlinien 2006.

„Damit setzt die Landesregierung unsere langjährigen Forderungen nun auch für private Bauträger um“, freut sich Hermann Mayer. Gemeinnützige Wohnbauträger unterliegen bereits seit dem Vorjahr diesen Richtlinien: So kamen 2004 fast 300 barrierefrei errichtete Wohnungen dazu, das selbe Kontingent wird auch dieses Jahr von den gemeinnützigen Bauträgern verlangt.

„Viele tausend Menschen werden in wenigen Jahren froh sein, dass nun Schritt für Schritt sinnvolle Investitionen forciert werden“, erklärt Hermann Mayer: „Unser Anliegen ist seit Jahren die Vorbeugung. Wir alle werden älter und stehen eines Tages vor solchen Barrieren, die einem jungen Menschen nicht auffallen und für ihn auch kein Problem darstellen. Wir wissen aber alle: Spätere Umbauten sind teuer!“

Werden die wesentlichen Voraussetzungen jedoch schon beim Bau berücksichtigt, fallen eventuelle Mehrkosten kaum ins Gewicht. Zahlen der Bevölkerungsentwicklung untermauern die Notwendigkeit, intelligenter als früher zu bauen: In 30 Jahren wird sich der Anteil der über 65-Jährigen in Vorarlberg von derzeit 32.000 auf 87.000 mehr als verdoppeln.

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