Behinderte Menschen in Österreich brauchen ein Behindertengleichstellungsgesetz mit Inhalten, fordert Caritasdirektor Landau.
Der vorliegende Entwurf eines Behindertengleichstellungsgesetz sei „ein Stück Gesetzeslyrik ohne Präzision und ohne harte Kerne“ fasst Dr. Michael Landau, Direktor der Wiener Caritas, seine Kritik zusammen.
Er fordert Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP)dringend auf, dafür zu sorgen, dass die Bundesregierung aus dem „Kümmergesetz“ (wie es Landau bezeichnet) ein ordentliches Behindertengleichstellungsgesetz macht.
„Es geht um die Teilhabe am sozialen Leben. Es geht nicht um Mitleid. Es geht um Recht.“, erläutert Landau und erinnert an die am 26. November 2003 von der Caritas der Erzdiözese Wien, BIZEPS und Blickkontakt veranstalteten Enquete „Barrieren behindern Leben“ zum Thema Behindertengleichstellungsgesetz.
Es geht jetzt darum den Artikel 7 sozusagen mit Leben zu erfüllen. Also beispielsweise ist es heute keineswegs so, dass bei allen Neu- und Umbauten die ÖNORMEN zu behindertengerechten Bauweise verpflichtend angewendet werden müssen. Oder noch immer ist es möglich, dass eine blinde Frau nicht Richterin oder ein Rollstuhlfahrer nicht Lehrer werden darf.