Landau: Warnung vor staatlich gelenkter Selektion behinderten Lebens

Appell an Bundeskanzler Schüssel und Bundesminister Haupt

Michael Landau
Caritas Österreich

Mit gleichlautenden Briefen an Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und den für Gesundheit zuständigen Bundesminister Herbert Haupt hat der Wiener Caritasdirektor Michael Landau vor einer „staatlich sanktionierten Rasterfahnung nach – sogenanntem – ‚behinderten‘ Leben“ gewarnt.

Wie heute bei einer Pressekonferenz der ÖGUM (Österr. Gesellschaft für Ultraschallmedizin) bekannt wurde, strebt die ÖGUM das Ziel an, die Messung der Nackentransparenz mittels Ultraschall (in der 11. – 14. Schwangerschaftswoche) in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen. Über 80% der Fälle von Down Syndrom könnten dadurch erkannt und die Zahl der Fruchtwasserpunktionen verringert werden.

Für den Caritasdirektor steht fest: „Falls es zur Aufnahme dieser Screening – Methode in den Mutter-Kind-Pass kommen sollte, so wäre das eine staatlich gelenkte Selektion behinderten Lebens.“ Deshalb ersuche er Bundeskanzler und Bundesminister „dringend, den Anfängen zu wehren.“ Denn er Landau lehne „aus tiefster Überzeugung und mit großem Respekt vor der Würde des menschlichen Lebens, eine solcherart staatlich sanktionierte ‚Rasterfandung‘ nach – sogenanntem – ‚behinderten‘ Leben mit Nachdruck und entschieden ab.“

Landau bezieht sich auch auf seine Erfahrung im Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung. Hier könne er nur berichten, „wie bereichernd diese Begegnungen sind. Ich glaube wirklich sagen zu können, dass Lebensfreude und Lebensqualität hier in einer besonders intensiven Weise erlebbar sind.“

Forderung nach umfassender Beratung von schwangeren Frauen
Der Wiener Caritasdirektor sieht aber auch im Bereich der Pränatalen Diagnostik insgesamt Handlungsbedarf, da hier immer mehr Druck auf schwangere Frauen ausgeübt wird, sich den Untersuchungen zu unterziehen und es vollkommen an umfassender Beratung fehlt. „Diese umfassende Beratung halte ich für unabdingbar notwendig“, so Landau.

„Pränatale Diagnostik fordert zur Bewertung menschlichen Lebens heraus. Menschenwürde und Menschenrechte können aber weder erworben, noch abgesprochen werden. Sie sind unantastbar und unteilbar. Es darf Menschen mit Behinderungen nicht abgesprochen werden, dass ihr Leben ebenso sinnerfüllt ist, wie das von – sogenannten – nichtbehinderten Menschen.“

Integration behinderter Menschen vorantreiben
Landau verweist auf die Erfahrungen in den Einrichtungen der Caritas, „gerade Menschen mit Down-Syndrom, deren ‚Geborenwerden‘ heute mehr denn je durch oben angeführte Diagnostik bedroht ist, können bei gelungener Schulintegration und Fördermaßnamen ein Leben in unserer Mitte – und nicht am Rand der Gesellschaft – führen. Dafür muss sich der Staat aber zu den Menschenrechten bekennen, er muss finanzielle Unterstützung geben und die Integration behinderter Menschen vorantreiben.“

Wert des Lebens achten
Abschließend verweist der Caritasdirektor in den gleichlautenden Briefen an Bundeskanzler Schüssel und Bundesmininister Haupt auf den internationalen Konsens über den Wert jedes Lebens. Er zitiert die Resolution 3447 (XXX) der UN Generalversammlung vom 9.12.1975: „Behinderte Personen haben das naturgegebene Recht auf Achtung ihrer menschlichen Würde. Behinderte Personen haben ungeachtet des Ursprungs, der Natur und der Schwere ihrer Behinderung die gleichen Grundrechte wie ihre Mitbürger gleichen Alters, was allem voran das Recht einschließt, ein angemessenes Leben so normal und uneingeschränkt wie möglich zu führen.“

Der Brief schließt mit der „dringenden Bitte um eine schnelle und klare Absage an die skizzierten Bestrebungen“.

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