Michael Landau

Landau zu Behindertengleichstellungsgesetz: Muster mit Schönheitsfehlern

Vor Parlamentsbeschluss noch eine Reihe offener Punkte

„Was als Mustergesetz zu einer barrierefreien, für Menschen mit Behinderungen offenen Gesellschaft angekündigt worden ist, stellt sich zurzeit als Muster mit Schönheitsfehlern dar“, so der Wiener Caritasdirektor Michael Landau vor der Beschlussfassung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Parlament heute Mittwoch.

Auch die „begrüßenswerte Bewegung in den letzten Wochen“ habe einige gravierende Kritikpunkte offen gelassen: So können Menschen mit Behinderung im Falle einer Diskriminierung zwar auf Schadenersatz klagen, nicht aber auf Unterlassung und Beseitigung von Barrieren. Bei den gesetzten Übergangsfristen werde zwischen dem „Greißler ums Eck“ und einem Großkonzern nicht unterschieden. „Die Beseitigung von Barrieren, die 5000 Euro nicht überschreitet, ist einem Großkonzern auch vor 2015 zumutbar“, so Landau.

Zudem sei es dem Gesetzgeber bisher nicht gelungen, klare Richtlinien für Barrierefreiheit im Gesetz vorzuschreiben. Wünschenswert wäre etwa der Zusatz „dem Stand der Technik entsprechend“. Auch im Passus der Verbandsklage weist das zu beschließende Gesetz Mängel auf. „Wenn eine Verbandsklage nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Behindertenbeirates einzubringen ist, so könnte man hier herauslesen, dass Menschen mit Behinderungen nicht imstande sind, verantwortungsvoll abzuwägen,“ so der Caritasdirektor.

Anerkennung für Justizministerin Miklautsch

„Ich freue mich über die Ankündigung von Frau Bundesminister Miklautsch, dass nun auch blinde Menschen zum Richteramt zugelassen werden sollen, und hoffe, dass dieses Beispiel auch in anderen Bereichen aufgegriffen wird.“ Zugleich erinnert Landau an die Forderung der Caritas nach einem Bündelgesetz, in dem diskriminierende Teile anderer Gesetze behoben werden.

„Ich erwarte mir, dass der diesbezügliche Entschließungsantrag, dieses umfassende Bündelgesetz bis Oktober 2005 dem Nationalrat vorzulegen, auch fristgerecht umgesetzt wird. Und ich hoffe in diesem Zusammenhang auch, dass die Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache mit Leben erfüllt wird.“

Appell an politische Entscheidungsträger

„Es liegt heute an den parlamentarischen Entscheidungsträgern, das Gesetz auf einen guten Weg zu bringen, einen gesellschaftlichen Umdenkprozess einzuleiten, damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen in einer barrierefreien Umwelt wirklich durchgesetzt werden“, so Landau abschließend. „Es geht um Rechte, nicht um Mitleid!“

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