Landespolizeidirektion Wien untersagt Gründung eines Sterbehilfevereins

Der Versuch der Gründung des Vereins "Letzte Hilfe - Verein für selbstbestimmtes Sterben" wurde nun untersagt. Die Gesetzeswidrigkeit des Vereins begründet die Landespolizeidirektion mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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„Personen aus dem Umfeld der Initiative Religion ist Privatsache bemühen sich derzeit um die Gründung eines Sterbehilfevereins in Österreich“, berichtete der Standard am 20. März 2014.

Mit Verweis auf das grundsätzliche Verbot der „Mitwirkung am Selbstmord“ (§ 78 Strafgesetzbuch, StGB) untersagte die Landespolizeidirektion Wien erwartungsgemäß die Gründung des ersten Sterbehilfevereins Österreichs „Letzte Hilfe – Verein für selbstbestimmtes Sterben“.

Dies erzürnt die „Initiative Religion ist Privatsache“ in einer Presseaussendung: „Für Eytan Reif von der ‚Initiative Religion ist Privatsache‘, die das Verfahren koordiniert, steht außer Zweifel, dass §78 StGB aufgrund seiner undifferenzierten Formulierung ‚nicht nur anachronistisch sondern auch ideologisch motiviert und somit verfassungswidrig‘ sei.“

Strafgesetzbuch § 78

Der Hinweis der Landespolizeidirektion Wien bezieht sich auf § 78 „Mitwirkung am Selbstmord“, wo im Gesetz geregelt ist: „Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Der „Initiative Religion ist Privatsache“ dokumentiert auf der Homepage, warum die Gründung des Vereins „Letzte Hilfe – Verein für selbstbestimmtes Sterben“ untersagt wurde und was sie dagegen unternehmen will. Die Statuten des nicht genehmigten Vereins sind auch online.

Die Verfechter für Sterbehilfe der „Initiative Religion ist Privatsache“ haben kürzlich eine Pressekonferenz und eine Podiumsdiskussion in Wien durchgeführt, über die BIZEPS ausführlich berichtet hat.

Auszüge aus den Statuten

Der Verein wollte folgenden Zweck verfolgen:

  1. Seinen Mitgliedern beim Verfassen einer Patientenverfügung beratend zur Seite zu stehen, ihnen für die Dauer der Mitgliedschaft eine rechtsgültige Patientenverfügung verschaffen und gegebenenfalls für die Durchsetzung dieser kämpfen.
  2. Mündigen Mitgliedern, die an einer unheilbaren, schweren Krankheit leiden, schwer behindert sind bzw. mit einer schweren Behinderung zu rechnen haben oder unerträglichen Schmerzen ausgesetzt sind, auf ihren expliziten Wunsch beratend bezüglich eines Freitodes zur Seite zu stehen.
  3. Mündigen Mitgliedern, die an einer unheilbaren, schweren Krankheit leiden, schwer behindert sind bzw. mit einer schweren Behinderung zu rechnen haben oder unerträglichen Schmerzen ausgesetzt sind, auf ihren expliziten Wunsch alleine oder gemeinsam mit anderen Organisationen im In- und Ausland behilflich zu sein, ein Sterben in Würde zu ermöglichen.

Alternativer Lesetipp: uebersleben.net

Kürzlich ging eine sehr empfehlenswerte private Homepage uebersleben.net online. „Jedes Leben hat Würde, Wert und Recht.“, ist dort zu lesen sowie der Zusatz „NEIN zur Sterbehilfe. Wehret den Anfängen.“

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