Landesrätin Schaunig-Kandut schafft Rechtsanspruch auf Kärntner Pflegegeld für Kinder ab der Geburt

Der Entwurf eines Kärntner Landesgesetzes, mit dem das Kärntner Pflegegeldgesetz geändert werden soll, ist derzeit in Begutachtung.

Gabriele Schaunig-Kandut
Land Kärnten

Mit dieser Änderung des Kärntner Pflegegeldgesetzes ist insbesondere beabsichtigt, die in § 4 Abs. 1 des Kärntner Pflegegeldgesetzes derzeit noch enthaltene Anspruchsvoraussetzung der Vollendung des dritten Lebensjahres entfallen zu lassen. Damit wird sohin ein Rechtsanspruch auf Pflegegeld für pflegebedürftige Kinder ab der Geburt geschaffen.

Nach den Erläuterungen zu diesem Gesetzesentwurf, hat sich in der Praxis gezeigt, dass auch bisher pflegebedürftigen Kindern vor Vollendung des dritten Lebensjahres in Kärnten bei Vorliegen eines entsprechenden Pflegebedarfes in allen Fällen ein Pflegegeld zur Vermeidung einer sozialen Härte nach § 4 Abs. 1a des Kärntner Pflegegeldgesetzes gewährt wurde.

Kärnten folgt damit dem Beispiel des Bundes und der Bundesländer Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien, wo ebenfalls ein Anspruch auf Pflegegeld für Kinder ab der Geburt existiert.

Den Text des Gesetzesentwurfes sowie die Erläuterungen dazu können Sie auch auf der Homepage des Landes Kärnten www.ktn.gv.at unter dem Link „Landesregierung“/“Landesgesetze“ im Wordformat abrufen.

Die Begutachtungsfrist läuft noch bis 12. Februar 2003.

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