Landesrat Ackerl: Bund lässt Eltern im Stich

Kostenübernahme für Schülertransport für Kinder mit Beeinträchtigungen nicht gesichert

Josef Ackerl
SPÖ

Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz übernimmt der Bund die Transportkosten für SchülerInnen bis zu einer Höhe von 2.544 Euro pro Jahr.

Bei SchülerInnen mit Beeinträchtigungen fallen vereinzelt höhere Transportkosten an. Dies vor allem dadurch, da nicht in jeder Gemeinde eine geeignete Schule vorhanden ist, bzw. nicht alle Transportfahrzeuge auch rollstuhltauglich sind.

„Obwohl ich bereits zwei Schreiben an Vizekanzler Sozialminister Haupt und Staatssekretärin Haubner mit der Bitte gerichtet habe, die Höchstgrenze in den Richtlinien zu erhöhen, gibt es leider immer noch Fälle in denen die Eltern auf ihren Mehrkosten sitzen bleiben“, richtet Sozial-Landesrat Josef Ackerl einen Appell an die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung.

Die Höchstgrenze von 2.544 Euro ist lediglich in den Durchführungsrichtlinien des Familienlastenausgleichsgesetzes zu SchülerInnenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr verankert und könnte mit ein wenig politischem Willen jederzeit erhöht bzw. aufgehoben werden.

Seit Ende Mai 2003 ist Vizekanzler Mag. Herbert Haupt und seine Staatssekretärin Ursula Haubner über die Sachverhalte informiert. Am 19. August wurde Staatssekretärin Haubner neuerlich an die Angelegenheit erinnert – bisher jedoch ohne Erfolg. Zu Schulbeginn ist leider noch immer ungeklärt, ob die Eltern für die Mehrkosten zur Schule aufkommen müssen oder ob die Finanzlandesdirektion diese Kosten übernimmt.

Landesrat Ackerl dazu: „Vizekanzler Haupt und seine Staatssekretärin beweisen wiederholt, wie wenig Taten sie ihren zahlreichen Lippenbekenntnissen folgen lassen. Nach dem Scheitern der Erhöhung des Pflegegeldes – ja nicht einmal die Valorisierung konnte realisiert werden – und nach der Besteuerung der Unfallrenten müssen Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen nun auch um die SchülerInnenfreifahrten ihrer Kinder fürchten!“

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