LandessozialreferentInnenkonferenz

Am 9. und 10. Dezember 1999 fand, diesmal in Salzburg, die alljährlich veranstaltete Konferenz der beamteten und politischen SozialreferentenInnen der Bundesländer, also SozialamtsleiterInnen und SoziallandesrätInnen, statt.

Diesmal ließ die Sozialstadträtin des Landes Wien, Grete Laska, mit dem in Tagesordnungspunkt 6 enthaltenen Antrag aufhorchen; sie beantragte, daß eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Behindertengleichstellungsgesetzes gegründet werden möge, die aus behinderten ExpertInnen, VertreterInnen der Bundesregierung und der Landesregierungen sowie der BehindertensprecherInnen der Fraktionen, die im Nationalrat bzw. den Landtagen vertreten sind, zusammengesetzt hätte sein sollen.

Leider war Wien offensichtlich das erste und einzige Bundesland, das die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes erkannt hat; wer hätte gedacht, daß ausgerechnet Wien hier beispielgebend vorschnellen würde. Dieser Antrag Wiens wurde aber von den übrigen Bundesländern abgelehnt.

Interessant ist, daß man die Forderung nach Gleichberechtigung und Chancengleichheit von seiten einiger Länder sogar für „überzogene Forderungen der Behinderten“ hält, die – ohne dies näher untermauern zu können – für unfinanzierbar erachtet werden. Werden Menschenrechte in Österreich als überzogene Forderungen angesehen, die dem Prinzip der Kosten-Nutzen-Rechnung zum Opfer fallen können?

Allerdings hat Wien einen Stein ins Rollen gebracht: Zum einen versucht man hier als einziges Bundesland, wenigstens annähernd jene Maßnahmen zu setzen, die auch der Bund durch die Arbeitsgruppe zur Durchforstung der Rechtsordnung nach behindertendiskriminierenden Bestimmungen getroffen hat (Wiener Arbeitsgruppe und interner Durchforstungsbericht), zum anderen will sich Wien offenbar tatsächlich mit dem berechtigten Anliegen der behinderten Menschen auf Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes auseinandersetzen.

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