Lapp: Bedarfsorientierte Mindestsicherung garantiert gesellschaftliche Teilhabe aller

Eine bedarfsorientierte Mindestsicherung garantiere die gesellschaftliche Teilhabe aller Gemeinschaftsmitglieder.

Christine Lapp
SPÖ

„Die SPÖ muss der Regierung im Bereich der Sozialpolitik starke Gegenakzente setzen“, forderte SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp am Dienstag Abend in einer Diskussionsveranstaltung der SPÖ-Döbling und der ACUS (Arbeitsgemeinschaft für Christentum und Sozialdemokratie).

Lapp hob hervor, dass die Sozialpolitik für die SPÖ essenziell sei. Während der gesellschaftliche Umbau der Bundesregierung zu „sehr vielen Zuschauern und nur wenigen Spielern“ führe, müsse die SPÖ danach trachten, alle in den demokratischen Prozess einzubinden. In diesem Zusammenhang bekräftigte Lapp die Forderung, Sozialgesetze vor deren gesetzlichen Wirksamwerden einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Ein entsprechender parlamentarischer Antrag der SPÖ wurde bislang jedoch von der Bundesregierung verworfen.

Insbesondere kritisierte die SPÖ-Behindertensprecherin die Einsparungsmaßnahmen der blau-schwarzen Koalition im Bereich des Bildungssystems. Für die SPÖ nehme Bildung demgegenüber einen zentralen Stellenwert ein, bei der nicht die Frage im Vordergrund stehe, wie man Bildungsausgaben einsparen, sondern vielmehr die Menschen sinnvoll fördern könne.

Bezüglich des Sozialversicherungssystems monierte Lapp, dass die Regierung den Aufbau einer „Fata Morgana“ fördere, die die Illusion erwecke, dass „sich ein jeder aussuchen kann, was er braucht“. Diese führe zu einer Spaltung der Gesellschaft in jene, die keine Sozialleistungen benötigen, und jene, die auf eben diese angewiesen sind. Letztere würden sich in zunehmenden Maße als Almosenempfänger fühlen. Die Politik müsse jedoch den allgemeinen gesellschaftlichen Solidaranspruch hervorheben, betonte die SPÖ-Abgeordnete.

Um diesen zu gewährleisten und Armut bei Arbeitslosigkeit zu verhindern bzw. zu mildern, unterstrich Lapp erneut die Forderung der SPÖ nach einer bedarfsorientierten Mindestsicherung. Diese solle mit der Notstandshilfe zusammengeführt, bundesweit einheitlich geregelt werden, die Leistungen vereinheitlichen und einen Rechtsanspruch für die Betroffenen darstellen.

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