Christine Lapp

Lapp: Behindertengleichstellungsgesetz bietet zu wenig Rechtsansprüche für behinderte Menschen

"Regierung hat nicht genug Kraft für behinderte Menschen aufgebracht"

SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp kritisierte neuerlich das heute im Nationalrat zu beschließende Behindertengleichstellungsgesetz.

„Leider hat die Regierungsvorlage nicht die nötige Kraft und Schärfe, um den vielen Menschen mit Behinderung in Österreich ein durchgehend taugliches Rechtsinstrument in die Hand zu geben.“ Vielmehr sei der Gesetzesentwurf „löchrig wie ein Schweizer Käse“ und weise zahlreiche Mängel auf, die aber im Vorfeld und in der Begutachtung von so gut wie allen österreichischen Behindertenorganisationen aufgezeigt, von der Regierung aber leider negiert wurden, so Lapp gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

„Zwar ist nicht alles schlecht und das Gesetz hat auch durchaus Positives zu bieten, aber unter dem Strich ist es halt zu wenig, um von einem guten und auf klaren und durchsetzbaren Rechtsansprüchen basierenden Gesetzeswerk zu sprechen.“

Lapp nannte als Beispiel den Behindertenanwalt, der einerseits mit zu wenig Kompetenzen ausgestattet sei und andererseits aber für die österreichweit rund 800.000 behinderten Menschen, die potenziell diskriminiert werden können, als einzige Ansprechperson bloß Symbolkraft habe und schlicht zu wenig sei. Die Aufgaben des Behindertenanwaltes seien reine Beratungsrechte, es gebe daher weder ein Interventionsrecht noch ein Auskunftsrecht, kritisierte die SPÖ-Behindertensprecherin. Zudem könne er eine zu beratende behinderte Person sowohl im einem Schlichtungsverfahren als auch in einem Gerichtsverfahren nicht vertreten.

Lapp: „Auch die Weisungsfreiheit ist nur einfachgesetzlich geregelt, was aber, wenn der Behindertenanwalt Beamter ist, rechtlich nicht möglich ist. Hier müsste eine Verfassungsbestimmung vorgesehen sein“.

Auch was die Barrierefreiheit angehe, weise die Regierungsvorlage viele Lücken auf, monierte Lapp. Die stufenweise Übergangsbestimmungen, die sich ab einem gewissen Stichdatum und nach der Höhe des Betrages richte, die die zu beseitigende Barriere kosten würde, seien mehr verwirrend denn hilfreich für betroffene Menschen mit Behinderung. Lapp: „Der Zugang zu Recht wird dadurch eher erschwert. Die Abstellung auf die Höhe der Aufwendung zur Beseitigung von Barrieren ist für die Praxis nicht wirklich geeignet“.

Die SPÖ-Behindertensprecherin sieht auch in der Verbandsklage kein geeignetes Mittel, behinderten Menschen schnell und nachhaltig zu ihrem Recht zu helfen. Durch die Tatsache, dass von 26 Mitgliedern des Behindertenbeirates 18 der Einbringung einer Klage zustimmen müssen, verkomme dieses eigentlich sehr wichtige Instrument leider zu einer „matten und zahnlosen Beschwerde beim Salzamt“.

Dazu geselle sich noch der unerfreuliche Umstand, dass eine Klage bloß auf Feststellung und nicht auf Schadenersatz oder Unterlassung möglich sei, so Lapp: „Was nützt mir die Feststellung, dass ich benachteiligt wurde, wenn die Diskriminierung fortgesetzt werden kann“?

Als besonders ärgerlich bewertete Lapp das Faktum, dass im Gesetzesentwurf kein Wort über den Zugang von behinderten Menschen zu Bildung stehe. Positiv sei demgegenüber aber das vorgesehene Mediationsverfahren und die beim Bundessozialamt eingerichtete Schlichtungsstelle.

Lapp abschließend: „Das heute im Nationalrat zu beschließende Gesetz weist zwar zweifelsohne nicht nur Negatives auf, ist aber in Summe unzureichend, um Menschen mit Behinderung ein wirksames Instrument für gesellschaftliche Gleichstellung in die Hand zu geben“.

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