Lapp: „Behindertengleichstellungsgesetz hat noch zu viele Schwächen“

Enquete barrierefreies Wien für noch mehr Lebensqualität

Christine Lapp
SPÖ

„Ein wirksames Behindertengleichstellungsgesetz muss volle BürgerInnenrechte und volle Gleichberechtigung in Bildung, Beruf und Freizeit zum Ziel haben“, betonte SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp bei einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Enquete „Wien auf dem Weg zur barrierefreien Stadt – Lebensqualität für alle“.

Oftmals lese oder höre man über Diskriminierungen behinderter Menschen, denen im Alltag und im Beruf das Leben unnötig schwer gemacht werde, so Lapp, die als eines von vielen Beispielen, eine blinde Richteramtsanwärterin nannte, der aufgrund ihrer Behinderung trotz der fachlichen Eignung der Richterberuf verwehrt blieb.

Umso mehr tue ein Behindertengleichstellungsgesetz Not, das sich im Kampf gegen Barrieren und Diskriminierungen als tauglich und umsetzbar erweisen sollte, so Lapp weiter. Der jetzige Entwurf, der bis vor kurzem zu Begutachtung auflag, sei aber noch zu „schwammig“ und bei weitem nicht ausreichend.

So fehle im Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz unter anderem die Anerkennung der Gebärdensprache in der Verfassung, die aber notwendig sei, um der Gruppe der Gehörlosen eine gleiche Chance in Ausbildung und Beruf zu geben, erklärte Lapp. Auch dem wichtigen Thema Bildung werde zu wenig Beachtung geschenkt, von einer inklusiven Bildung und einem Ausbau von Integrationsklassen über den Pflichtschulbereich hinaus, „werde kein Sterbenswörtchen erwähnt“.

Mit der Lücke, nämlich dass die Bundesländer nicht verpflichtend und ohne Zeitvorgabe eingebunden sind, müssten behinderte Menschen mitunter jahrelang warten, bis es zu einem barrierenfreien Zugang in öffentlichen Gebäuden oder Schulen komme, gab die SPÖ-Behindertensprecherin zu bedenken.

Positiv sei jedenfalls die Möglichkeit einer Verbandsklage gegen etwaige Diskriminierungen, die es betroffenen Menschen mit Behinderung ermöglicht, sich an Organisation wie etwa Behindertenorganisationen zu wenden, um zu ihrem Recht zu kommen.

Lapp abschließend: „Der derzeitige Entwurf weist zweifelsohne auch positives auf, ist aber in Summe unzureichend, um Menschen mit Behinderung ein wirksames Instrument gegen Diskriminierungen in die Hand zu geben.

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