Lapp: Behindertengleichstellungsgesetz muss noch verbessert werden

Betroffene erwarten sich Handlungsanleitungen statt Schokolade

Christine Lapp
SPÖ

„Zu wenig“ bietet nach Ansicht von SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp das neue Behindertengleichstellungsgesetz, um von einem guten, auf transparenten und durchsetzbaren Rechtsansprüchen basierenden Gesetzeswerk zu sprechen. Konkret bemängelt Lapp, dass die Regierung es verabsäumt hat, im Behindertengleichstellungsgesetz, das mit 1. Jänner 2006 in Kraft tritt, auch nur ein Wort über Bildung zu verlieren. Zudem kritisiert die SPÖ-Politikerin, dass kaum Informationen über dieses Gesetz angeboten werden.

„Handlungsanleitungen statt Schokolade – das ist, was sich die Betroffenen von der Regierung erwarten“, so Lapp in Richtung ÖVP-Behindertensprecher Huainigg.

Lapp bekräftigte am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst die weiteren Kritikpunkte der SPÖ an dem Gesetz. Der Behindertenanwalt ist aus Sicht der SPÖ-Behindertensprecherin nur eine weitere Anlaufstelle und könne nur „Good-Will-Aktionen“ durchführen. Nicht den Tatsachen entspreche, dass der Behindertenanwalt das Parlament informieren kann, wie dies heute von ÖVP-Behindertensprecher Huainigg behauptet wurde.

Weiters müsse es für Unternehmer Infos geben, wie sie sich Barrierefreiheit leisten können, verlangt Lapp. Dass nun Bündelgesetze in Begutachtung geschickt werden, könne nur ein erster Schritt sein, es müssten nun auch noch weitere Schritte folgen.

„Alles in allem ist es natürlich zu begrüßen, dass nach jahrelangem Ringen endlich ein Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft tritt. Allerdings sind noch zahlreiche Verbesserungen notwendig, um von einem ‚Meilenstein‘ zu sprechen“, hielt Lapp abschließend fest.

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0 Kommentare

  • Richtig Frau Abgeordnete Lapp! Wo bleiben die Informationen von der Bundesregierung? Tja ich bin auch der Meinung, dass die Arbeit des Neuen Behindertenanwalts in Zukunft genau beobachtet gehört. Ich, so wie viele andere Behindertenvertreter werden beoabchten wie dieses Behindertengleichstellungsgesetz (das natürlich zu begrüssen ist) auch umgesetzt wird.

  • Solange einer Rollstuhlfahrerin mit ihrem Servicehund der Eintritt ins Kunsthaus Graz aus „versicherungstechnischen Gründen“ verweigert wird, glaube ich nicht wirklich an das Christkindl, das Gleichstellungsgesetz (dort fehlen nämlich die Rehabilitationshunde völlig) und an die heilsame Wirkung von Schokoladen in diesem Zusammenhang – die Glückshormone in der Schoko nützen da leider auch nix, oder sollte da die Rollifahrerin glücklicher mit der Diskriminierung werden?

  • Sehr geehrte Frau Abgeordnete Lapp! Wiedereinmal treffen Sie den Nagel auf den Kopf. Das Behindertengleichstellungsgesetz muss noch in einigen Bereichen verbessert werden. Wenn Herr Dr. Huainigg glaubt, mit Schokolade die Betroffenen täuschen oder damit die bestehenden Mängel vertuschen zu können, irrt er. Auffallend ist auf jeden Fall, dass man mit einem Zuckerl (Behindertenanwalt) Herrn Mag. Haupt versorgt, mit Schokolade versucht, ein nicht ausreichendes Gesetz „gschmackig“ zu machen. Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten-Behindertenvertretung wird – so wie Sie Frau Abgeorndete Lapp es auch tun, die unzureichende Gesetzgebung aufzeigen.