Lapp: Behindertengleichstellungsgesetz muss noch verbessert werden

Betroffene erwarten sich Handlungsanleitungen statt Schokolade

Christine Lapp
SPÖ

„Zu wenig“ bietet nach Ansicht von SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp das neue Behindertengleichstellungsgesetz, um von einem guten, auf transparenten und durchsetzbaren Rechtsansprüchen basierenden Gesetzeswerk zu sprechen. Konkret bemängelt Lapp, dass die Regierung es verabsäumt hat, im Behindertengleichstellungsgesetz, das mit 1. Jänner 2006 in Kraft tritt, auch nur ein Wort über Bildung zu verlieren. Zudem kritisiert die SPÖ-Politikerin, dass kaum Informationen über dieses Gesetz angeboten werden.

„Handlungsanleitungen statt Schokolade – das ist, was sich die Betroffenen von der Regierung erwarten“, so Lapp in Richtung ÖVP-Behindertensprecher Huainigg.

Lapp bekräftigte am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst die weiteren Kritikpunkte der SPÖ an dem Gesetz. Der Behindertenanwalt ist aus Sicht der SPÖ-Behindertensprecherin nur eine weitere Anlaufstelle und könne nur „Good-Will-Aktionen“ durchführen. Nicht den Tatsachen entspreche, dass der Behindertenanwalt das Parlament informieren kann, wie dies heute von ÖVP-Behindertensprecher Huainigg behauptet wurde.

Weiters müsse es für Unternehmer Infos geben, wie sie sich Barrierefreiheit leisten können, verlangt Lapp. Dass nun Bündelgesetze in Begutachtung geschickt werden, könne nur ein erster Schritt sein, es müssten nun auch noch weitere Schritte folgen.

„Alles in allem ist es natürlich zu begrüßen, dass nach jahrelangem Ringen endlich ein Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft tritt. Allerdings sind noch zahlreiche Verbesserungen notwendig, um von einem ‚Meilenstein‘ zu sprechen“, hielt Lapp abschließend fest.

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