Lapp: Betriebe dürfen Jugendliche nicht aussortieren

Bei der Zuteilung von Jugendlichen zur Teillehre müssen die Bundessozialämter eingebunden werden

Christine Lapp
SPÖ

„Die heutige ÖVP-Ankündigung bei der gemeinsamen Pressekonferenz von Wirtschaftsminister Bartenstein, ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat und dem künftigen ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg, in dieser Gesetzgebungsperiode ein Behindertengleichstellungsgesetz beschließen zu wollen, höre ich mit Wohlwollen und der Hoffnung, dass dieser Ankündigung auch tatsächlich Taten folgen werden. Die SPÖ ist jedenfalls bereit, bei der Ausarbeitung dieses für die behinderten Menschen so wichtigen und längst überfälligen Gesetzes mitzuarbeiten“, sagte heute die SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

„Bei der von Minister Bartenstein für behinderte Jugendliche angekündigten Teillehre, darf es jedoch nicht so sein, dass die Zuweisung der Jugendlichen ausschließlich über das Arbeitsmarktservice erfolgt und der Ausbildungsvertrag zwischen dem Betrieb und den Jugendlichen abgeschlossen wird. Die SPÖ wird hier ein Mitentscheidungsrecht der Bundessozialämter fordern, sodass es nicht den Betrieben und dem AMS allein überlassen bleibt, über die Zuweisung zur Teillehre zu bestimmen“, sagte Lapp.

Neben der Forderung nach einer Harmonisierung der Bauordnungen im Sinne von behindertengerechtem Bauen unterstützt die SPÖ auch die Forderung an den ORF, mehr Nachrichtensendungen in Gebärdensprache zu übersetzen. Es dürfe bei den übersetzten Sendungen jedoch nicht nur bei Nachrichtensendungen bleiben. Auch bei den Sendungen mit Untertiteln liege Österreich weit unter dem europäischen Durchschnitt, hier habe der ORF noch großen Nachholbedarf, so Lapp.

„Da sich die ÖVP nun endlich für die gehörlosen ORF-Zuseher einzusetzen beginnt, darf ich schon darauf hinweisen, dass sich noch im heurigen Jänner Bundeskanzler Schüssel bei der Beantwortung meiner diesbezüglichen parlamentarischen Anfrage provokant kurz abgeputzt hat, indem er nur mitteilte, dass die Führung des ORF nicht in seine Vollziehungskompetenz falle, da die Organe des ORF kraft Verfassung unabhängig und weisungsfrei seien. Es freut mich, dass es hier innerhalb der ÖVP ein Umdenken gibt. Ich hoffe Bundeskanzler Schüssel wird sich nun seinen Parteifreunden anschließen und für die Interessen der gehörlosen ORF-Zuseher endlich tätig werden“, so Lapp abschließend.

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