Lapp – Bundessozialamt soll zentrale Anlaufstelle für Förderungen werden

Die Erwerbsquote in Österreich beträgt 74 Prozent, bei gesundheitlich Beeinträchtigten beträgt der entsprechende Wert 51 Prozent, informierte SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp.

Christine Lapp
SPÖ

„Wir haben noch sehr viel zu tun, um Menschen mit Behinderung in Beschäftigung zu bringen“, so Lapp am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Die Abgeordnete weist darauf hin, dass es für Unternehmer und behinderte Arbeitsuchende bzw. -nehmer eine Vielzahl von Förderungen gibt; was fehle, sei allerdings eine Anlaufstelle, die umfassend über alle Möglichkeiten beraten könne. Lapp spricht sich dafür aus, dass im Bundessozialamt (BSA) eine solche Anlaufstelle eingerichtet wird.

Die Vielzahl von Förderungen und verantwortlichen Institutionen führe derzeit dazu, dass behinderte Menschen genauso wie Unternehmen, die Förderungen beanspruchen, sehr viele Stellen „abklappern“ müssen, erläuterte Lapp.

Nach ihrem Vorschlag sollen im Bundessozialamt eine Anlaufstelle eingerichtet werden, die einerseits umfassend informiert und zugleich die Förderansuchen entgegennimmt und an die zuständigen Stellen (z.B. AMS, Länder, AUVA, Pensionsversicherung) weiterleitet. „Nicht die Menschen rollen, sondern die Akten“, so Lapp.

Auch im Falle von Reha-Maßnahmen und Arbeitsplatzadaptierungen nach Arbeitsunfällen sollen im BSA die Maßnahmen gebündelt werden, ergänzte die Abgeordnete.

Großes Augenmerk müsse auch auf die Durchlässigkeit von der schulischen zur beruflichen Ausbildung gelegt werden, setzt Lapp fort. Sie hält die im Juli beschlossene integrative Ausbildung für einen wichtigen Schritt, macht aber zugleich darauf aufmerksam, dass die Berufsschulen darauf nicht vorbereitet seien. So fehlten Stundenkontingente und Stützlehrer für behinderte Jugendliche in Berufsschulklassen.

Durchlässigkeit ist aber auch zwischen den verschiedenen Arbeitsmärkten für behinderte Menschen vonnöten, betonte Lapp. Sie wies darauf hin, dass bestimmte Unterstützungen für behinderte Menschen an bestimmte Beschäftigungsformen gebunden sind, wie z. B. bei Beschäftigungstherapie eine erhöhte Familienbeihilfe ausgezahlt wird. Mit dem Wechsel in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt fallen diese Ansprüche weg.

Kein Verständnis hat Lapp für die Forderung der Wirtschaftskammer nach einer Entlastung bei den Ausgleichszahlungen (für die Nicht-Einstellung von Behinderten). Genauso wenig will sie die Klagen der Wirtschaft über einen angeblich zu strengen Kündigungsschutz bei Behinderten gelten lassen. Die Abgeordnete weist darauf hin, dass bei der Kündigung von Behinderten 80 Prozent der Fälle einvernehmlich gelöst werden.

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