Christine Lapp

Lapp fordert Amtsenthebung von Behindertenanwalt Haupt

Krasse Unvereinbarkeit - Haupt nach eigener Aussage im Wahlkampf für BZÖ

Das Bekenntnis des ehemaligen BZÖ-Sozialsprechers und neuen Behindertenanwalts Haupt, für das BZÖ wahlzukämpfen und „alles zu tun, damit das BZÖ wieder im Parlament sein wird“, hat nun auch ein parlamentarisches Nachspiel.

SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp sieht in den Ankündigungen von Haupt einen Verstoß gegen die im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gebotene parteipolitische Unabhängigkeit des Behindertenanwalts. Sie hat deshalb einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem bereits die zuständige Sozialministerin Haubner (BZÖ) aufgefordert wird, Haupt von seiner Funktion zu entheben.

In einem Interview mit der „Kleinen Zeitung“ (Ausgabe vom 5. Februar) sagte Haupt wörtlich: „Ich garantiere, dass das BZÖ im nächsten Parlament sein wird und ich werde alles dazu beitragen, dass das gelingen wird. Ich werde mit wahlkämpfen.“

Die SPÖ-Behindertensprecherin sieht darin einen parteipolitischen Missbrauch der Funktion als Behindertenanwalt, konkret eine krasse Unvereinbarkeit mit der im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz normierten Unabhängigkeit und Überparteilichkeit des Behindertenanwalts.

Überdies hält Lapp die Haltung von Haupt in der Ortstafel-Causa für nicht hinnehmbar. Im genannten Interview hat Haupt gesagt: „Ich bin aus gutem Grund beim Bündnis Zukunft Österreich geblieben. Auch weil ich in der Ortstafelfrage die Position von Landeshauptmann Jörg Haider und der Rechtsstaatlichkeit vertrete. Haider ist so gut in der Ortstafelfrage, dass man ihn mit Tricks von Taschenspielern und Winkeladvokaten nicht loswird.“

Als Organ der Republik sei Haupt zur Achtung der Verfassung und der Urteile des VfGH verpflichtet, argumentiert Lapp, „Haupt macht das Gegenteil“.

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