Christine Lapp

Lapp fordert faire und objektive Bestellung des Behindertenanwaltes

Parteipolitische Gründe dürfen bei Entscheidung keine Rolle spielen

„Die Bestellung des Behindertenanwaltes bzw. der Behindertenanwältin darf einzig und allein nach fachlichen und objektiven Kriterien erfolgen“, betonte SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp am Samstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Nachdem gestern, am 16. Dezember 2005, die Bewerbungsfrist für die Stelle des Behindertenanwaltes abgelaufen ist, müsse nun Sozialministerin Haubner über die weitere Vorgangsweise und die Auswahl der einzelnen KandidatInnen entscheiden. Keinesfalls dürfen bei der Entscheidung parteipolitische Gründe und „Freunderlwirtschaft“ im Vordergrund stehen, denn ganz abgesehen davon, dass dies ein äußerst schiefes Licht auf die Ministerin werfen würde, wäre auch den betroffenen Menschen mit Behinderung damit nicht geholfen, so Lapp.

Nun mit Herbert Haupt den ehemaligen Vorgänger der Sozialministerin installieren zu wollen, nur weil es dessen sehnlichster Wunsch sei, Behindertenanwalt zu werden, sei ein „völlig falsches Signal“ und daher abzulehnen. Haupt habe in seiner Amtszeit nur weniges durchsetzen können, dafür vieles verschleppt und oftmals gegenüber seinen Ministerkollegen klein beigeben müssen.

Sicherlich habe der Posten des Behindertenanwaltes und der Behindertenanwältin auch weiterhin als wesentlichen Kritikpunkt den schalen Beigeschmack, mehr ein „zahnloser Alibiposten“ zu sein. Doch dies allein sei noch kein Grund, ihn deshalb gleich mit Haupt zu besetzen, denn so Lapp, „die vielen Menschen mit Behinderung haben das Recht, gut vertreten zu werden und dürfen nicht mit einem Ex-Minister, der auf einen Versorgungsposten hofft, abgespeist werden“.

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